17. 05. 2012
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Kölner Wissenschaftler in Schutzkommission des Bundes berufen
Prof. Dr.-Ing. Heinz-Willi Brenig ist als neues Mitglied in die so genannte Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern berufen worden. Bundesinnenminister hat den Wissenschaftler vom Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr der Fachhochschule Köln in das 36-köpfige Gremium eingeladen. Brenig gehört damit zu den 34 ordentlichen und zwei Ehrenmitgliedern, die sich zukünftig mit grundlegenden Fragen des Zivil- und Beschäftigungsschutzes zu beschäftigen haben. Das fachliche Spektrum des Kölner FH-Professors ist dabei weit gesteckt, er gilt als Experte für Anlagensicherheit, Risikomanagement, Brandschutz und Veranstaltungssicherheit, wie die Kölner Fachhochschule am heutigen Donnerstag bekannt gab.
Aktuell ist Brenig unter anderem an den Forschungsprojekten GRASB und KRITISKapa beteiligt. Ziel von GRASB (»Szenarienorientierte Grundlagen und innovative Methoden zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Stromversorgung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bevölkerung«) ist es, aktuelle und künftige Ausfallrisiken für die Versorgung der Bevölkerung mit Strom zu reduzieren. Bei dem vor kurzem abgeschlossenen Forschungsprojekt KRITISKapa (»Risiko Stromausfall, Grundlagenermittlung zur Festlegung von Schutzzielen auf der Basis von Kapazitäten von Betreibern, staatlichen Krisenmanagement und Bevölkerung«) geht es vor allem um den Schutz kritischer Infrastrukturen, wie die Hochschule weiter ausführte.
Aufgabe der Schutzkommission ist es, die Bundesregierung und die Innenministerkonferenz der Länder in Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung in nationalen und internationalen Bedrohungslagen sowie Notfallereignissen zu beraten. Der Schwerpunkt liegt langfristig auf Vorbeugung und Vermeidung. Dazu ist die Kommission in den drei Arbeitsfeldern Sozialwissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin organisiert. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Sie wurde im Jahr 1951 vom damaligen Physiker Werner Heisenberg angeregt. Die Kommission basiert auf dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§19).

























