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17. 05. 2012
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Landesregierung will mehr Forschungskooperation zwischen Uni und FH


01.02.2012 17:00 von:(red)

Schlagwörter: Fachhochschule,Universität,Forschungskooperation,Fördergelder

FHs und Unis sollen zukünftig ihre Zusammenarbeit intensivieren. Dafür gibt es ab sofort zusätzliche Fördergelder des Landes. Bild: Archiv Köln Nachrichten

Die nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen sollen es in Zukunft einfacher haben, Forschungskooperationen untereinander abzuschließen. Dazu gibt es ab sofort ein neues Förderprogramm der rot-grünen Landesregierung. Zwölf Millionen Euro stellt die Landesregierung für „NRW.Forschungskooperationen“ bereit, um den wissenschaftlichen Austausch zwischen Uni und FH zu stärken. Vor allem gemeinsame Forschungsverbünde, die besonders guten Absolventinnen und Absolventen eine Perspektive auf eine Promotion bieten sollen, sollen mit dem neuen Landesprogramm unterstützt werden. „Mit dem Programm verbessern wir die Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen und die Chancen für gute Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen auf eine akademische Karriere. Ein Master-Abschluss an der Fachhochschule muss genauso zur Promotion berechtigen wie ein Master von einer Universität“, erklärte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze bei der gestrigen Vorstellung des neuen Förderprogramms.

Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis 2015. Die Bewerbungsfrist für das Förderprogramm endet am 15. Mai 2012. Die ersten geförderten Forschungskooperationen sollen bereits im Oktober 2012 an den Start gehen. Das Förderprogramm ist Teil des Maßnahmenpakets zur Stärkung der Fachhochschulen, das Wissenschaftsministerin Schulze anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt hatte. Fachhochschulen besitzen im Gegensatz zu den Universitäten kein eigenständiges Promotionsrecht. Daher kommt der verbesserten Zusammenarbeit zwischen den beiden Hochschultypen auf diesem Gebiet eine große Bedeutung zu.

Die Landesregierung hat dazu eigener Aussage zufolge bereits die Initiative ergriffen. Erst in der vergangenen Woche hatte der nordrhein-westfälische Landtag einem Änderungsvorschlag der Landesregierung zum Hochschulgesetz zugestimmt. Danach ist eine unterschiedliche Behandlung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss beim Zugang zum Promotionsstudium nicht zulässig. Ferner sollen zukünftig Fachhochschulprofessorinnen und -professoren kooperative Promotionsvorhaben begleiten und als Gutachter bei der jeweiligen Promotionsprüfung zur Verfügung stehen, hieß es dazu aus dem Ministerium abschließend.







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