21. 05. 2012
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NRW: Landesregierung hält an Gemeinschaftsschule fest
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (VG Arnsberg) hört sich wie eine schallende Ohrfeige für die amtierende rot-grüne Landesregierung an. Die Richter dort lehnten die Genehmigung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop ab (Az. 10 L 141/11 und 10 L 155/11) und gaben damit den Eilanträgen der beiden Nachbargemeinden Attendorn und Lennestadt Recht. Die Entscheidung ist jedoch vorläufig, wie die Richter einräumten. Die erteilte Genehmigung sei rechtswidrig, begründeten die Richter ihre Entscheidung. § 25 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes seine zudem keine hinreichende Grundlage für die Genehmigung des Schulversuchs. Damit forderten die Richter nicht weniger als ein formelles Gesetz zur Einrichtung einer solchen Schule. Ähnlich hatte schon ein Gutachten von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn geurteilt, das im November 2010 veröffentlicht wurde. Ein flächendeckender Schulversuch sei durch die einfache Anwendung des Schulgesetzes nicht möglich.
Während die Arnsberger Richter und das Gutachten eine flächenmäßige Ausdehnung der Gemeinschaftsschule ohne eigene gesetzliche Regelung grundsätzlich ablehnten, ist das Urteil für die zuständige Ministerin Sylvia Löhrmann eine Einzelfallentscheidung, die sich "sich ausschließlich auf die geplante Gemeinschaftsschule in Finnentrop" bezieht. "Alle anderen Schulen können wie geplant zum nächsten Schuljahr an den Start gehen", stellte die Grünen-Politikerin und Landesschulministerin fest. Eine Prüfung habe die Rechtmäßigkeit der anderen erteilten Genehmigungen bestätigt, so Löhrmann weiter. In Köln werden in der Ferdinandstraße und in der Wuppertaler Straße gleich zwei Gemeinschaftsschulen in den Schulversuch gestartet. Die anderen Schulen befinden sich in Ascheberg, Billerbeck, Blankenheim/Nettersheim, Bochum, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg.
Neben der Gerichtsentscheidung in Arnsberg gibt es auch in Blankenheim-Nettersheim eine Klage. Zwar ist die Einrichtung der Sekundarstufe 1 genehmigt, ein Hauptsacheverfahren für die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe steht allerdings noch aus. Die muss jedoch erst in sechs Jahren eingerichtet sein. Und auch in Finnentrop gibt sich das Land keineswegs geschlagen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster will das Schulministerium die Angelegenheit in zweiter Instanz klären lassen. Nach Meinung der Verantwortlichen reicht § 25 des Schulgesetzes aus, um einen solchen Modellversuch zu ermöglichen.
Die Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Arnsberg finden sie auf der Homepage von Justiz-Online unter: www.vg-arnsberg.nrw.de.

























