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22. 05. 2012
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Gefängnisstrafen erhöhen Kriminalität von Jugendlichen


18.07.2009 14:19 von:

Schlagwörter: Köln,Jugendstrafrecht,Jugendknast,kriminell,Karriere,Rückfallquote,Interviews,Mo

Neu sind die Erkenntnisse der Forschergruppe aus der kanadischen Universität Montreal nicht. In einer Langzeitstudie haben sie rund 800 Jugendliche über einen Zeitraum von 20 Jahren auf ihrem Weg durch die verschiedenen Stufen des Erwachsenwerdens begleitet. In regelmäßigen Abständen wurden die Probanden interviewt. Ausgesucht nach dem Zufallsprinzip stammte die Studienteilnehmer vor allem aus den ärmeren Wohngegenden der kanadischen Metropolen. Sie besuchten dabei insgesamt 53 Schulen und wiesen schon bei ihrer Geburt Risikofaktoren auf. Dazu gehörten eine soziale Benachteiligung, eine schlechte Versorgung sowie – zu einem späteren Zeitpunkt – den negativen Einfluss aus dem Bekannten- und Freundeskreis. Ergebnis: Bei ihrer Untersuchung stellten die Forscher fest, dass jeder Sechste im Alter von 25 Jahren bereits wegen verschiedener Delikte verurteilt worden war. Brandstiftung (31 Prozent), Prostitution (25 Prozent), Mord (18 Prozent) und Drogenbesitz (16 Prozent) waren dabei die häufigsten Delikte. Überraschend war nach Erkenntnissen von Studienleiter Richard E. Tremblay aber die Tatsache, dass ein Jugendstrafvollzug auf eine andere Art und Weise sozialisierend gewirkt hatte. "Je mehr Interventionen seitens des Gerichts kamen, desto schlimmer war deren Wirkung, obwohl das Jugendgerichtssystem in Quebec einen sehr guten Ruf genießt. Gruppendynamiken machen Kriminalität ansteckend", so die Erklärung des kanadischen Psychologen.

Auch in Deutschland gibt es ähnliche Erkenntnisse, auch wenn sie bislang in dieser Ausführlichkeit und Länge so noch nicht durchgeführt wurden. Auch der Bielefelder Sozial- und Jugendforscher Klaus Hurrelmann weiß um den negativen Zusammenhang von Kriminalität und Jugendknast. "Unser Gerechtigkeitsempfinden sagt, dass jugendliche Kriminelle scharf bestraft werden müssen, was bis zum Alter von 21 Jahren Aufgabe der Jugendgerichte ist. Das Gefängnis entfernt die Betroffenen für bestimmte Zeit aus der Öffentlichkeit, hat für sie jedoch besonders verhängnisvolle Nebenwirkungen und Langzeitfolgen", umschreibt der Forscher das grundsätzliche Problem. Oftmals genießen diejenigen den meisten Respekt, die die schwersten Verbrechen begangen haben. Und genau hier werden die Delinquenten mit Tipps versorgt, wie sie noch klüger ihre zukünftigen Verbrechen planen und ihre Spuren noch geschickter verbergen können. Kommen die jugendlichen Straftäter dann wieder frei, sind sie mit der Situation im richtigen Leben oftmals überfordert. Dabei wirken Verschärfungen im Jugendstrafrecht eher negativ auf die grundsätzliche Entwicklung. Längere Gefängnisstrafen sperren die jugendlichen Straftäter zwar aus der Gesellschaft aus, aber ihre kriminellen Karrieren werden häufig genug genau dadurch gefördert, ein wahrer Teufelskreis.

Eine Möglichkeit, dieses negative Lernen zu unterbinden, sind Perspektiven wie etwa eine Lehrstelle. Nur wer auch außerhalb der Gefängnismauern eine Perspektive habe, könne nach einer Gefängnisstrafe wieder den Weg in ein normales, bürgerliches Leben finden. Das könnte beispielsweise auch mithilfe des so genannten Täter-Opfer-Ausgleiches geschehen. Die jugendlichen Straftäter arbeiten so lange, bis der Ausgleich auf diesem Wege erreicht ist. Hurrelmann kritisierte jedoch gerade hier mangelhafte Kreativität. "Uns gehen da sehr schnell die Ideen aus", so der Bielefelder Forscher. Ein Vorschlag der kanadischen Forscher sieht unter anderem vor, mit der Prävention wesentlich früher, am besten schon im Kindesalter, zu beginnen. Das aber sei Aufgabe der Schulen und nicht der Jugendgerichtsbarkeit. "Drei Viertel aller jugendlichen Straftäter scheitern in der Schule, was zum Ausgangspunkt für kriminelles Verhalten werden kann. Ideal wäre es, dass einerseits Lehrer die Leistung dieser Kinder gezielt fördern, andererseits Sozialkompetenz durch Sozialarbeiter oder Psychologen trainiert wird", fordert Hurrelmann. Insgesamt aber, auch da sind sich die Forscher auf beiden Seiten des Atlantiks einig, gebe es einen starken Druck der Öffentlichkeit. Der Druck, harte Strafen auszusprechen, widerspreche dem Bestreben, die jugendlichen Straffälligen von weiteren kriminellen Handlungen abzuhalten. Gerade in Deutschland mit einer der längsten Traditionen der Jugendgerichtsbarkeit (über 100 Jahre Jugendrecht) sieht in seinen Gesetzen eine Fülle von unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten vor. Immer wieder appellierten Rechtsexperten an den Gesetzgeber, diese flexiblen Instrumente nicht durch eine Verschärfung des Strafrechtskatalogs einzuengen, zuletzt nicht immer mit dem gewünschten Erfolg.







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