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22. 05. 2012
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Diskussion um Minijobs geht weiter


21.01.2012 13:30 von:(red)

Schlagwörter: Hans-Böckler-Stiftung,2012,Niedriglohnsektor,Bezahlung,Minijob

Der Niedriglohnsektor ist weiter auf dem Vormarsch. Allerdings ist das nach Meinung der Autoren keine generelle Diskriminierung. Grafik: Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung in Bonn hat sich mit der Situation der so genannten „Minijobber“ auseinander gesetzt. Dabei ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass diese Stellen deutlich schlechter bezahlt werden als die Kollegen mit Berufsausbildung und Vollzeit-Job. Für die gewerkschaftsnahen Autoren der Hans-Böckler-Stiftung ist das Ausdruck einer weit verbreiteten Ungerechtigkeit mit Armutsrisiko. Das zeigt auch eine aktuelle Studie, die am gestrigen Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Rund neun von zehn Arbeitnehmern erhalten weniger als die Lohnuntergrenze von 7,03 in den neuen und 9,76 Euro Stundenlohn in den alten Bundesländern, die als Armutsgrenze definiert werden. Besonders Frauen sind von diesem „Lohndumping betroffen“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Agentur für Arbeit erhalten rund 1,2 Millionen Menschen weniger als fünf Euro Stundenlohn. Mehr als die Hälfte von ihnen sind dabei in so genannten Minijobs beschäftigt. Die Autoren vermuten eine Systematik hinter diesem Lohndumping.

Minijob-Beschäftigte verdienen weniger als andere, denn die meisten Minijobs stellen keine gehobenen Anforderungen an die Qualifikation. Entsprechend niedrig ist der Lohn - ganz unabhängig davon, welche Qualifikation der Arbeitnehmer tatsächlich vorweisen kann. Minijob- und Niedriglohn-Arbeitsverhätnisse sind besonders in der Gastronomie, in einzelnen Dienstleistungshandwerken (Friseurhandwerk) und im Reinigungsgewerbe weit verbreitet, wie die Autoren der Hans-Böckler-Stiftung wissen. Der pauschale Vorwurf der Diskriminierung von Minijobbern jedenfalls lässt sich aber nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft so nicht aufrecht erhalten.

Gegendarstellung der Arbeitgeber

So hat das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft eine andere Erklärung für das Minijob-Phänomen. Zwar sind die meisten der so genannten Minijobber mehr oder weniger extrem unterbezahlt. Darüber hinaus stellen die IW-Fachleute fest, dass geringfügig Beschäftigte durch ihre kurzen Arbeitszeiten weniger Verantwortung für betriebliche Abläufe übernehmen können. Ein Lohnabschlag zu den Stammbelegschaften kann daher durchaus gerechtfertigt sein. Auch die Abschaffung dieses Niedriglohnsektors wäre ein Bärendienst für die Betroffenen. Das aber würde nach Einschätzung der Arbeitsmarktexperten des IW vor allem einen Effekt haben. Die Schwarzarbeit werde zunehmen, befürchten die Wissenschaftler des arbeitgebernahen Instituts.

Ende der Minijobs in Sicht

Die Autoren der Böckler-Stiftung sehen im Zuge der derzeitigen Debatte um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Minijobs als Vehikel geringfügiger Bezahlungen auf dem Abstellgleis. Minijobber auf 400 Euro-Basis müssen selbst keine Sozialabgaben entrichten, erhalten dafür aber auch nur geringe Ansprüche für spätere Rentenzahlungen. Das Armutrisiko im Alter sei damit vorprogrammiert, so die abschließende Kritik der Autoren. Interessant ist an der Stelle die Einschätzung der Parteien, die derzeit nicht die Mehrheit im Bundestag stellen. So fordert unter anderem die SPD zwar vehement die Einführung eine gesetzlichen Mindestlohns, halten aber weiterhin an den so genannten „arbeitsmarktpolitischen Instrumenten“ fest, die gerade diesen Sektor erst entstehen ließen. In vielen Kommunen werden überdies gerade in einigen der genannten Branchen Aufträge an Beschäftigungsträger und Tochtergesellschaften ausgelagert, die bereits so manchen Handwerksbetrieb dazu zwang, gesetzlich entlohnte Arbeitnehmer zu entlassen. Die Debatte um den deutschen Arbeitsmarkt dürfte also weitergehen.







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