23. 05. 2012
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Bundesverband informiert über Änderungen im SGB V
Gleich zwei Mal hat die Bundesregierung in diesem Jahr das fünfte Kapitel des Sozialgesetzbuches geändert. Nach der ersten Änderung zum 1. April musste nur etwas mehr als drei Monate später eine zweite Änderung her. Eine der Bestimmungen, die dort geändert wurde, ist der Paragraf 128 des SGB V. Er bedeutet für die Branche der Medizingerätehersteller eine deutliche Verschärfung. Waren die Vorschriften für die Leistungserbringung vor der SGB-Reform im Rahmen des Wettbewerbsrechts und der Berufsverordnungen abgedeckt, werden die Vorschriften nun explizit im Sozialgesetzbuch geregelt. "Eine deutliche Verschärfung", wie Daniela Prossek, Referatsleiterin im Bundesverband, gegenüber Köln Nachrichten erklärte.
Zielgruppe der Veranstaltung im Sofitel Hotel Köln waren vor allem die Mitgliedsunternehmen des Verbandes wie zum Beispiel Hersteller von Medizingeräten oder Sanitätshäuser. Zwar bezeichnete der Verband den grundsätzlichen Willen des Gesetzgebers einheitliche Regelungen einzuführen als sinnvoll. Allerdings herrscht derzeit in der Branche große Unsicherheit. So stehen unter anderem jahrelang eingeübte Praktiken der Zusammenarbeit zwischen Medizinern und Leistungserbringern auf dem Prüfstand. Um den Missbrauch von bestimmten Formen der Zusammenarbeit zwischen beiden Gruppen zu verhindern, drohen die Neuregelungen allerdings auch, bestehende und funktionierende Strukturen der Kooperation zu zerstören. "Unser Anliegen ist es, mit der Informationsveranstaltung neue Kooperationsformen zu erarbeiten und unseren Mitgliedern zu empfehlen, die rechtssicher sind", so Prossek. Die neuen Bestimmungen des SGB V legen unter anderem für die Branche der Leistungserbringer im BVMed fest, dass Verstöße gegen die einschlägigen Paragrafen mit harten Sanktionen belegt werden können. Das kann im Härtefall einen Ausschluss von bis zu zwei Jahren bedeuten.
Sowohl die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) als auch der Verband selbst hatten bereits im Vorfeld kritisiert, sich nicht genügend auf die der Gesetzgebung vorangegangenen Anhörungen im Bundestag vorbereiten zu können. "Da wurde einiges mit der heißen Nadel gestrickt", diesen Vorwurf an den Gesetzgeber hörte man auf der heutigen Veranstaltung nicht selten.
Weitere Informationen zum Verband finden Sie auf der Internetseite des BVMed unter: www.bvmed.de.

























