23. 05. 2012
Seite drucken
Kölner Behörden warnen vor Verzehr von Methanol-Vodka
Vor einigen Jahren starben in der Türkei mehrere Jugendliche, als sie gepanschte Alkoholika zu sich nahmen. Zwar gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Nachrichten über Verletzte oder gar Tote, aber eine Gefährdung gibt es doch und sie geht von offenbar gepanschtem Alkohol aus. In dieser Woche fanden Lebensmittelkontrolleure des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz heraus, dass Vodka der Firma Bärenkrone GmbH & Co. KG aus Leinefelde/Worbis deutlich überhöhte Werte von Methanol aufwies. Schon vor einigen Tagen warnte die Behörde daher vor dem Kauf und Verzehr von gleich drei Marken des Thüringer Spirituosenherstellers. Genauer handelt es sich um die Marken „Excellent Vodka V 24 Original", „Vodka AntiVirus“ und „Premium Vodka Cosmos“. Der Methanolgehalt dieser Marken liegt bei 13,99, 17,54 und sogar 18,36 Gramm pro Liter und damit deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Im bevölkerungsreichsten Bundesland haben die hiesigen Behörden eine weitere Marke als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Marke Diamond Vodka „ Original Latvian vodka destilled from grain spirit” enthielt 14,2 Gramm Methanol pro Liter und gehört damit ebenfalls auf die rote Liste. In Deutschland gilt ein einheitlicher Grenzwert von 0,0375 Gramm Methanol pro Liter Alkohol, wie das städtische Presseamt am heutigen Freitagnachmittag bekannt gab.
Städtische Gesundheitsbehörden suchen und appellieren
Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits im Einsatz, um die entsprechenden Marken unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Wie die Stadt weiter meldete, habe man bereits rund 80 Flaschen der vier besagten Marken sicherstellen können. Wie die Kölner Behörden nun ermittelt haben, fanden sich diese Flaschen in Kiosken, Tankstellen und auch Getränkemärkten. Auch an diesem Wochenende wird die Stadt ihre Lebensmittelüberwachung auf Tour schicken. Mit Gehalten zwischen 3700 und mehr als 5000 Gramm Methanol je Hektoliter reinen Alkohols ist der in der EU zulässige Höchstwert von 10 Gramm Methanol je Hektoliter reinen Alkohols (0,1 g/l) massiv überschritten.
Die Stadt warnt nun Personen, die sich in Besitz von Flaschen besagter Marken befinden, von seinem Konsum des Inhalt unter allen Umständen abzusehen. Nach offizieller Lesart ist der Genuss dieses Vodkas als „gesundheitsgefährdend“ eingestuft. Die Folgen sind fatal. Methanol, auch Industrie-Alkohol, kann in großen Mengen genommen zu Erblindung oder gar dem Tod führen. Sabine Kuhlhoff von der Kölner Lebensmittelüberwachung warnt insbesondere vor dem Verzehr von alkoholischen Mischgetränken, deren Vodka-Beimischung unbekannt ist. Die Kontrollen werden am bevorstehenden Wochenende fortgesetzt. Betreiber von Diskotheken und Bars sollten ihre eigenen Bestände auf die fraglichen Sorten überprüfen und diese vernichten.

























