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23. 05. 2012
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Kölner Sachverstand beim Rheinischen Kongress in Düsseldorf


29.09.2011 14:28 von:


Bereits zum neunten Mal findet seit dem gestrigen Mittwoch der Rheinische Kongress für Versorgungsforschung statt. Dabei diskutieren Experten aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens aktuelle Trends und nehmen dabei insbesondere das geplante Versorgungsstrukturgesetz in den kritischen Fokus. Ort der Fachveranstaltung ist das Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei die spannende Frage, welche möglichen Konsequenzen eine Realisierung des GKV-Versorgungsstrukturgesetz in seinem derzeitigen Stadium hat und wo Änderungsbedarf besteht. Nicht wenige der eingeladenen Experten stammen dabei aus Köln, der "Wissenschaftshochburg" des gesamten Bundeslandes.

Neben Bernd Brautmeier, Vorsitzender des Vorstands der KV Nordrhein, Bernd Zimmer Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und Günter van Aalst, Leiter der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen ist auch Günter Zwilling, kaufmännischer Vorstand Universitätsklinikum Köln, als Fachvortragender geladen. Die Referenten erörterten vor allem die zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfs. Auch die Ärzteschaft blickt mit sorgenvoller Miene in die Zukunft, schließlich hinterlässt auch hier der demografische Alterungsprozess der Gesellschaft mittel- bis langfristig einen Ärztemangel.

Dabei werden auch neue Kooperationsformen ärztlicher Nahversorgung, ein mögliches Modell ist die Einführung so genannter "Generationenpraxen", die vor allem in der Flächenversorgung eine adäquate, ärztliche Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner sicherstellt, so Prof. Rainer Riedel, Direktor des Instituts für Medizin-Ökonomie & Medizinische Versorgungsforschung an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Dies und andere Ansätze könnten sogar die drohende Unterversorgung vieler, ländlicher Regionen zugunsten eines Abbau mancher Überkapazität in den Ballungsregionen verhindern helfen.

Auch über die konkreten Neuerung des derzeit als Entwurf vorliegenden geplanten Gesetzeswerks wurde nicht immer einvernehmlich diskutiert. Weitgehende Zustimmung der Fachleute findet der Vorschlag, zukünftig neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (NuBs) gemäß Â§ 137e SGB V auch in der ambulanten Versorgung einzuführen. Deutlich zurückhaltender sah mancher Mediziner die Erwartung viele Ärzte, dass mit der Erweiterung des § 116b SGB V um das "ambulante Operieren" auch die ärztliche Vergütung erhöht wird. Und überhaupt fehle es an belastbarem Datenmaterial, dass eine patientengerechte ärztliche Bedarfsplanung überhaupt voraussetzt, ergänzte Versorgungsforscher Riedel. Ungeklärt ist derzeit auch die generelle Frage nach dem Honorarvolumen für die niedergelassenen Ärzte insgesamt. Nicht wenige befürchten hier weitere Einschnitte, unter anderem durch ein möglicherweise umgesetztes "Vorkaufsrecht" der KV. Dessen Refinanzierung scheint derzeit noch nicht abschließend entschieden.

Weitere Informationen zum Kongress und seinen Programmpunkten und hintergründen finden sie auch im Internet unter: www.rfh-gwk.de.

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