23. 05. 2012
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Kölner Verantwortliche begrüßen Gesetz zur Heroinbehandlung
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz, das eine Übernahme der Heroinbehandlung in die Regelversorgung ermöglicht, bereits in seiner Sitzung am 28. Mai dieses Jahres mit Mehrheit beschlossen. In seiner letzten Sitzung hat der Deutscher Bundesrat als Länderkammer das Votum des Bundestages bestätigt und damit das Gesetz rechtskräftig gemacht. Mit dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber eine mehr als zehnjährige Diskussion um den Umgang mit Drogenabhängigen beendet. Köln hatte an dem Modellprogramm zur heroingestützten Behandlung von Schwerstabhängigen teilgenommen. "Zwar ist dies nur der erste Schritt in einer Reihe von weiteren notwendigen gesetzlichen Änderungen und Leistungsvereinbarungen, aber es ist der entscheidende", betont Gesundheitsdezernentin Marlis Bredehorst. Nicht sofort, jedoch in absehbarer Zeit wird die Behandlung mit Heroin - oder richtiger mit dem synthetischen Heroin "Diamorphin" – eine verschreibungsfähige und von den Krankenkassen bezahlte Leistung sein. Für die schwerstabhängigen Patientinnen und Patienten, denen nachgewiesener Weise mit keiner anderen Behandlung und keinem anderem Medikament geholfen werden konnte, ist damit eine Behandlungsform sicher, die bisher nur mit Sondererlaubnis und jeweils zeitlich befristet durchgeführt werden konnte. Für die Stadt Köln, die in den letzten Jahren das Diamorphinbehandlungsprogramm ausschließlich auf eigene Kosten weitergeführt hat, bedeutet die Entscheidung eine finanzielle Entlastung. "Den Abhängigen wird geholfen und wir haben endlich Planungs- und Rechtssicherheit",
so Bredehorst, die zuletzt im März dieses Jahres bei einem Expertenhearing des Deutschen Bundestages für die Diamorphin-Behandlung eingetreten war.
Auch die Kölner Grünen äußerten sich zufrieden mit der Entscheidung des Berliner Gesetzgebers. "Das ist ein wichtiger Schritt für Köln", hieß es dazu aus den Reihen des Kölner Parteiverbandes. Vor zwei Jahren übernahm die Stadt die Finanzierung von synthethischem Heroin an Schwerstabhängige aus eigenen Mitteln, nachdem das bereits erwähnte Modellprojekt bzw. die Bundeszuschüsse dazu ausgelaufen war. "Das war vorausschauend, weil Köln so die notwendigen Strukturen erhalten hat, aber für die Stadt auch teuer", erklärte der sozialpolitische Sprecher der Kölner Ratsfraktion, Ossi Helling. Die Entscheidung und damit die breite Mehrheit für das Gesetzesvorhaben sei schließlich durch eine Aufhebung des Fraktionszwangs ermöglicht worden. "Ein Sieg der Vernunft", so Helling weiter. Zurzeit werden in Köln 40 Patientinnen und Patienten mit Diamorphin behandelt, insgesamt hält die Stadt derzeit 45 Behandlungsplätze vor. Die verantwortliche Dezernentin sieht das auch als Beweis für die strenge Handhabung der Behandlungsvoraussetzungen. So sei die Erfolgsquote hoch, die Patienten zeigen dabei durchaus Fortschritte bei der Stabilisierung ihrer Lebensumstände. "Unser Drogenhilfesystem in Köln ist gut aufgestellt mit diesem kleinen, aber sehr wichtigen Spezialangebot", so Bredehorst. "Ich bin froh und erleichtert, dass dieses wichtige Angebot durch die Erstattung der Krankenkassen finanziert werden kann und der gute Standard in Köln erhalten bleibt. Besonders in Zeiten schwieriger Haushaltslagen sind freiwillige Leistungen gefährdet", ergänzt Helling. Die Verantwortlichen hoffen nun, dass die zuständigen Gremien die praktische Handhabung "zeitnah konkretisieren", hofft nicht nur die zuständige Gesundheitsdezernentin.

























