23. 05. 2012
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Sprunghafter Anstieg der Infektionen mit H1N1-Virus
Durch die Welle von Reiserückkehrern vor allem aus Spanien und Mallorca hat sich die Anzahl von Infizierten der Schweinegrippe in Deutschland sprunghaft erhöht. Das Robert-Koch-Institut gibt aktuell 3349 bestätigte Fälle von Schweinegrippe an, davon 1649 in NRW, so das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit in Münster am Montag. Seit Freitag bedeutet dies eine Zunahme von 257 Fällen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat einen Leitfaden für das richtige Verhalten im Falle eines Verdachts auf Infektion veröffentlicht.Zuallererst seien gründliche Hygienemaßnahmen wie das Niesen in den Ärmel und häufiges Händewaschen der beste Schutz im Alltag, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Bei Krankheitssymptomen solle vor allem Ruhe bewahrt werden, denn die Influenza H1N1, die bisher noch kein Todesopfer gefordert hat, habe bisher einen deutlich milderen Verlauf gezeigt als die jährlich wiederkehrende saisonale Grippe.
Auf die "Neue Grippe", die auch als Schweinegrippe bekannt ist, können die typischen Krankheitsanzeichen wie Fieber oder Schüttelfrost, Schnupfen oder verstopfte Nase, Halsschmerzen, Husten oder Atemnot hinweisen. Auch Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen können Anzeichen für eine Infektion sein. Wer entsprechende Symptome bei sich bemerkt, solle sich bei seinem Hausarzt anmelden und seinen Verdacht schon am Telefon äußern, damit sich die Praxis gegebenenfalls entsprechend vorbereiten kann, empfahl das Ministerium.
Der Weg zur Praxis solle dann nach Möglichkeit im eigenen Auto oder im Taxi erfolgen, um den Kontakt zu Anderen zu vermeiden. "Wer mit dem Verdacht auf Neue Grippe in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigt, handelt fahrlässig und gefährdet seine Mitmenschen", erläutert Laumann. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Kleinkinder oder chronisch Kranke seien besonders gefährdet, auch wenn der Betroffene selbst sich nur geringfügig krank fühle, so der Minister weiter.
In der Praxis wird der Arzt entscheiden, ob auf den Influenza-Virus A H1N1 untersucht werden muss. Bei entsprechendem Verdacht wird er das zuständige Gesundheitsamt seiner Kommune informieren. Die Laboruntersuchung kann dann ein bis zwei Tage dauern, bevor der Arzt entscheidet, ob eine Behandlung mit speziellen Medikamenten oder in schweren Fällen eine Krankenhauseinweisung angebracht ist. Sollte sich der Verdacht auf Neue Influenza bestätigen, wird der Betroffene vom örtlichen Gesundheitsamt kontaktiert. Er erhält dann Informationen über Verhaltensregeln bis zur Genesung. In den häufigsten Fällen soll der Erkrankte zuhause bleiben und den Kontakt zu Risikogruppen vermeiden.
Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden, wird sich das Gesundheitsamt beim Erkrankten ebenso über engere Kontakte erkundigen. Wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten und zum Beispiel in Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder Pflegeheimen viel mit anfälligen Personen Kontakt haben, müssen sie eventuell ebenfalls zu Hause bleiben. Alle wichtigen Informationen zum Thema sind in einem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden. Dieses und weitere Informationen finden Sie unter www.mags.nrw.de oder unter: www.neuegrippe.nrw.de.

























