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23. 05. 2012
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Stadt Köln befürchtet Mehrkosten durch Neuregelung


25.03.2010 22:23 von:

Schlagwörter: Köln,Diamorphin,Suchtambulanz,Drogenersatzbehandlung,Mehrkosten,Gesundheitsdezer

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in dieser Woche neue Regeln zur Diamorphinbehandlung erlassen. Allerdings gab es prompt Kritik. So wird in Köln bereits seit dem Jahr 2007 Diamorphin und andere Drogenersatzstoffe in einer so genannten "integrierten Suchtambulanz" verabreicht. Die Behandlung der Patienten mit Diamorphin wurde in die seit fünfzehn Jahren laufende Methadon-Substitutionsambulanz einbezogen. Insgesamt 45 Patienten erhalten eine Diamorphin gestützte Behandlung. Die nunmehr zweieinhalbjährigen Erfahrungen mit diesem Betriebssystem sind gut: Die Vergabezeiten decken eine Zeitspanne von zehneinhalb Stunden ab. Dies hat sich in der Praxis – auch nach einer hier durchgeführten Patientenbefragung – als vollständig ausreichend erwiesen, teilten die Verantwortlichen am heutigen Donnerstag mit.

Eine Trennung von Warte- und Nachbeobachtungsbereich ist nach Kölner Erfahrungen nicht notwendig, da es bisher nie zu Problemen zwischen wartenden und behandelten Patienten gekommen ist und die Aufsicht in einem überschaubaren Raum auch gut gewährleistet werden kann. Eine Trennung würde erhöhte Personalkosten und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen, befürchtet die zuständige Sozial- und Gesundheitsdezernentin der Stadt, Marlis Bredehorst. Die Kölner Ambulanz hält zur Behandlung der Patienten vier ganze Arztstellen vor. Trotz des wesentlich höheren Behandlungsaufwandes von Diamorphinbehandlungen gegenüber Methadonbehandlungen nehmen die Methadonpatienten wegen ihrer fünffach höheren Zahl den wesentlich größeren Behandlungsanteil ein, hieß es dazu weiter. Die Drogentherapeutische Ambulanz ist als Behandlungsform zur medizinischen Grundversorgung voll integriert in das Versorgungssystem für die Kölner Drogenkonsumenten und wird von allen so akzeptiert und mitgetragen, argumentierten die Verantwortlichen.

"Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Regelungen würden in Köln zu einer Kostenausweitung führen, die von der Sache her nicht gerechtfertigt ist", kommentierte Bredehorst die Neuregelung weiter. Die integrierte Suchtambulanz wurde im Sommer 2007 als Fortsetzung des Bundesmodellversuchs etabliert.







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