23. 05. 2012
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TÜV Rheinland warnt vor polyzyklischen Kohlenwasserstoffen
Polyzyklische Kohlenwasserstoffe, oder auch PAK genannt, stehen im dringenden Verdacht krebserregend (karzinogen) zu sein. Die Substant ist häufig fluoreszierend, gering wasserlöslich und lässt sich mit einer Vielzahl anderer Substanzen kombinieren. Als Bestandteile von fossilen Rostoffen wie Kohle oder Erdöl werden PAKs bei der so genannten Pyrolyse, einer unvollständigen Verbrennung hergestellt und kommen in der industriellen Produktion in erster Linie als so genannte "Weichmacher" zum Einsatz. Seit April vergangenen Jahres sind PAKs in Verbindung mit dem neu eingeführten GS-Zeichen auszuweisen, ab dem 1. Januar 2010 sind sie nur noch mit Grenzwerten von 1 mg/kg einzusetzen, dieser Grenzwert gilt allerdings nur für die Produktion von Autoreifen. Was der Kölner Prüfkonzern bei der Untersuchung von 27 Produkten aus Bau- und Heimwerkermärkten nun herausfand, ist allerdings alarmierend. Im vergangenen Monat fanden die TÜV-Tester heraus, dass nur sechs der getesteten Produkte unter dem freiwilligen Grenzwert blieben, der Rest weist zum Teil Grenzwertüberschreitungen um das mehr als das Hundertfache auf. Der Spitzenwert eines Produktes lag bei 25.400 mg/kg. Der empfohlene Grenzwert für das GS-Zeichen liegt allerdings bei 200mg/kg.
Aufgrund dieser eklatanten Abweichungen haben die Prüfer die Testkäufe vorzeitig beendet. Nach Einschätzung von Dr. Ansgar Wennemer, Chemiker des TÜV Rheinland, ließen sich hohe Schadstoffmengen leicht vermeiden: "Anstelle von sauberen Mineralölen werden in Gummi- und Kunststoffprodukten als Weichmacher billige Teeröle eingesetzt. Das treibt die PAK-Konzentration in gefährliche Höhe. Hersteller und Händler, die solche Produkte in Verkehr bringen, setzen die Kunden - bewusst oder unbewusst - vermeidbaren Risiken aus", so der TÜV-Experte. Da die freiwilligen Richtwerte nicht ausreichend eingehalten werden, kann das Problem offenbar nur durch gesetzliche Grenzwerte gelöst werden. Die analysierten Produkte und Teile wurden von TÜV Rheinland im normalen Handel gekauft. Zu den getesteten Produkten gehören zahlreiche Werkzeuge, aber auch Schuhe, Fahrradhupen, Reifen und eine Armbanduhr. "Erschreckend ist, dass nach wie vor hohe PAK-Werte in Verbraucherprodukten gefunden werden", so Wennemer weiter. Eine Hülle für Autolenkräder wies sogar eine Konzentration auf, die das 140fache der Orientierungswerte überstieg. Hier sind die Risiken sehr groß, weil beim Fahren ständiger Hautkontakt besteht. In einem einfachen Versuch haben die Fachleute den Hautkontakt mit dem Lenkradbezug nachgestellt: Danach wird in einer Stunde eine PAK-Menge aufgenommen (genauer Benzo(a)pyren), die dem Konsum von etwa 1.000 Zigaretten entspricht. Auf gleiche Weise wurde zudem der Blasebalg einer Hupe untersucht, die auch an Kinderfahrrädern angebaut wird. Hier ergab sich nach einer Stunde immerhin noch ein Übergang, der dem Konsum von rund 45 Zigaretten entspricht.
Grenzwerte
Seit 2005 gibt es in Deutschland Richtwerte für Produkte, die mit der Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommen und die von Herstellern freiwillig eingehalten werden sollten. Für Produkte mit vorhersehbarem Hautkontakt von bis zu 30 Sekunden - also beispielsweise einen Reifenmantel oder eine Fahrradhupe - gilt als empfohlener Richtwert: 200 Milligramm PAK je Kilogramm für insgesamt 16 derzeit als relevant definierte PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren maximal 20 Milligramm je Kilogramm. In diese Kategorie fielen zwölf getestete Produkte, drei davon hielten die Orientierungswerte ein. Für Produkte mit Hautkontakt über 30 Sekunden gilt als empfohlener Richtwert: insgesamt 10 Milligramm je Kilogramm PAK für 16 verschiedene PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren 1 Milligramm je Kilogramm. Zu dieser Produktgruppe zählen aus dem Test von TÜV Rheinland beispielsweise Hammer, Badesandalen, Armbanduhr oder ein Schraubendreher. In diese Kategorie fielen insgesamt 15 getestete Produkte, ebenfalls drei hielten die Orientierungswerte ein. Ziel der Untersuchungen des TÜV ist es, gesundheitliche Gefährdungen auszuschließen. Der laxe Umgang des Handels mit gummihaltigen Produkten ist aus Sicht der Kölner Prüfer unverantwortlich. Das gilt vor allem für Produkte, die von Kindern benutzt werden können, hieß es dazu abschließend. Der Prüfkonzern rät beim Kauf von gummihaltigen Produkten auf das GS-Zeichen zu achten. Vor allem Billigprodukte wiesen erhöhte PAK-Konzentrationen auf.

























