23. 05. 2012
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TÜV Rheinland warnt vor Restalkohol
In Köln bricht in der kommenden Woche die heiße Phase des Karnevals an. Am kommenden Donnerstag ist Weiberfastnacht und damit startet das jecke lange Wochenende Kölnischen Frohsinns in die Endphase der diesjährigen Session. Wer bis in den Abend hinein Alkohol konsumiert, sollte sich jedoch am darauffolgenden Morgen ernsthaft mit dem Gedanken beschäftigen, auf den eigenen Pkw bei seinem Weg zur Arbeit zu verzichten. Ab 0,3 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit, warnt der TÜV Rheinland in seiner heutigen Presseerklärung. Und oft genug wird genau dieser Pegel erreicht, wenn er oder sie nach wenigen Stunden Schlaf ins eigene Auto einsteigt und losfährt.
Pro Stunde baut ein gesunder Mensch etwa 0,1 Promille ab. Wer also am Abend des Vortages kräftig tankt und nach sechs Stunden Schlaf und einer starken Tasse Kaffee in den Wagen steigt, ist häufig nicht wirklich fahrtüchtig. Besonders bitter wird es für Pkw-Fahrer, wenn sie mit zu viel Restalkohol im Blut in einen Unfall verwickelt werden. Selbst wenn sie selbst nicht die Schuld tragen, hat der Restalkohol für die Betroffenen zumeist fatale und weitreichende Folgen. "Wer also nach einer feucht-fröhlichen Nacht einen Unfall baut oder der Polizei durch seine Fahrweise auffällt, muss mit weit reichenden Konsequenzen rechnen. Es drohen Führerscheinentzug, Geldstrafen und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Kraftfahrer, die mit 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt werden, begehen automatisch eine Ordnungswidrigkeit. Neben drastischen Bußgeldern von 500 bis 1.500 Euro und vier Punkten muss der Verkehrssünder seinen Führerschein für bis zu drei Monate abgeben (Fahrverbot). Bei 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit", erläuterte Dr. Karin Müller, leitende Verkehrspsychologin beim TÜV Rheinland.
Wer mit noch höherem Blutalkohol erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU. Wer allerdings häufiger als einmal mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, für den gilt im Wiederholungsfall bereits der Grenzwert von 0,5 Promille. Rund zehn Prozent aller ertappten Alkoholsünder sind weiblich, weiß Müller. Insgesamt müssen pro Jahr mehr als 100.000 Personen zu einer solchen MPU. Neben Alkoholmissbrauch gilt auch der Konsum von Drogen sowie das Erreichen der 18-Punkte-Grenze in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bereits als Grund, eine solche MPU absolvieren zu müssen.
Weitere Informationen zur MPU erteilt der TÜV Rheinland unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 / 3554 5554 oder im Internet unter: www.tuv.com.

























