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24. 05. 2012
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Caritas reicht Musterklage gegen städtische Kürzungen ein


15.07.2010 18:09 von:

Schlagwörter: Köln,Familienberatung,Familienberatungsstellen,Kürzungen,Musterklage,Caritasverb

Die Zuschüsse für die Freien Träger wurden mit der vorläufigen Haushaltsführung bereits um Beträge zwischen 7,5 und 12,5 Prozent gekürzt. Dagegen wollen sich die Träger nun gerichtlich wehren. Wie der Kölner Caritasverband bei einem Pressegespräch am heutigen Donnerstag bekannt gab, soll die zehnprozentige Kürzung bei den Erziehungsberatungsstellen der Stadt zurückgenommen werden. Die Organisation verweist dabei auf die gesetzlichen Grundlagen im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dort steht unter anderem, dass Kindern in Not Hilfe gewährt werden müsse.

Aufgrund der zehnprozentigen Kürzungen sei das Angebot von Trägern wie der Caritas nun jedoch empfindlich beeinträchtigt. Die Kürzungen betreffen eine nach dem Gesetz vorliegende "Pflichtleistung" der Kommunen. Folge der Kürzungen sei aus Sicht der Kläger, dass der mit der Stadt Köln geschlossene Leistungsvertrag nicht mehr ausreichend erfüllt werden könne. Die Klage soll auch anderen Wohlfahrtsverbänden in der Stadt, die ähnliche Überlegungen anstellen, Orientierung geben, hieß es dazu weiter. Trotzdem will sich auch die Caritas dem Sparzwang nicht gänzlich verschließen, bestätigte die Geschäftsfeldleiterin für die Bereiche Integration und Familienhilfen im Kölner Caritasverband, Monika Kuntze im domradio.







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