24. 05. 2012
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Pflegestützpunkte – das Ende einer guten Idee
Der in Bonn ansässige Verein GND Generationen Netzwerk für Deutschland bietet schon seit Jahren in konkreten Fällen Hilfe und Beratung für pflegende Angehörige. Die in der Gesetzesnovelle 2008 vorgesehenen Pflegestützpunkte sollten eigentlich Beratungsleistungen flächendeckend umsetzen. Doch dieser Auftrag des Gesetzgebers ist drei Jahre später weit davon entfernt, im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt zu werden. Tatsächlich sind bis zum heutigen Tag lediglich 310 der ursprünglich 1200 geplanten Pflegestützpunkte eingerichtet. Mehr wird es auch nicht geben, denn die finanzielle Förderung durch den Bund läuft zum 30. Juni 2011 aus. Außerdem sind die Pflegestützpunkte in der Bevölkerung auch nicht genügend bekannt, wie der GND e.V. weiter kritisierte.
Vereine und Initiativen wie der GND müssen nun die Lücken füllen, die der Gesetzgeber durch seine Idee der Pflegestützpunkte nicht umzusetzen in der Lage war. Was aber passiert, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rundumversorgung notwendig ist. "Eine professionelle und unabhängige Beratung ist Grundvoraussetzung für die gute Versorgung eines Pflegebedürftigen. Dabei müssen nicht nur die finanziellen Möglichkeiten bedacht werden, sondern auch die individuellen Lebensumstände, die Bedürfnisse und die Wünsche des Pflegebedürftigen und der Angehörigen", erklärte sagt GND-Vorstand Claudia Rutt. Die Realität sieht jedoch anders aus: Viele Menschen werden von Akutsituationen überrascht und brauchen sofort konkrete Unterstützung, um diese zu meistern. Viele Neu-Pflegende wissen nichts von Kurzzeit-, Tages- und Verhinderungspflege, die Angehörige extrem entlasten kann. Angehörige berichten immer wieder, dass sie sich von Krankenkassen nicht unabhängig beraten fühlen.
Der GND bietet genau diese unabhängige Beratung, und das bundesweit. Jeder Pflegebedürftige hat sogar einen gesetzlichen Anspruch auf unabhängige Beratung. Die Einführung der Pflegestützpunkte sollte dies gewährleisten. Der Bund hat zur Anschubfinanzierung rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, das entspricht rund 45.000 bis 50.000 Euro pro Stützpunkt. Das System der Anschubfinanzierung hat sich nicht bewährt. Bei nur 310 Stützpunkten wurden nur ca. 15,5 Millionen Euro abgerufen. Was wird mit den restlichen 44 Millionen Euro? Und wie soll der gesetzliche Anspruch auf unabhängige Beratung in der Fläche umgesetzt werden, fragt nicht nur der Verein. Allerdings wird selbst bei ausgewogener Beratung niemand umhinkommen, sich selbst um eine optimale Pflege zu kümmern, so die Pflegeexperten abschließend.


























