24. 05. 2012
Seite drucken
Stadt Köln prüft Werbeanlagen in der Innenstadt
Vor allem in den Top-Einkaufslagen Schildergasse und Hohe Straße werden immer häufiger Werbeanlagen angebracht, die dort eigentlich gar nicht hingehören. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn Unternehmen in diesen teuren Lauflagen auf die eigenen Angebote hinweisen wollen. Auf der anderen Seite häufen sich die Beschwerden über den zunehmend Wildwuchs solcher Anlagen, wie die Stadt am gestrigen Donnerstag bekannt gab. Das Bauaufsichtsamt prüft bereits seit Dezember vergangenen Jahres, insbesondere in der Kölner Altstadt und den Einkaufstraße Schildergasse und Hohe Straße. Hier gab es besonders viele Beschwerden, zum Teil hängen Leuchtreklamen und Mega-Poster bis in die oberen Stockwerke und rauben sogar den Schlaf von dort lebenden Einwohnern.
Werbesatzung regelt weite Bereiche der Innenstadt
Dabei haben Stadtrat und die Bezirksvertretung Innenstadt in den zurückliegenden Monaten für weite Bereiche der Innenstadt entsprechende Werbesatzungen beschlossen. Insbesondere im Bereich der Altstadt sind davon unter anderem folgende Straße betroffen: Domumfeld, Rheinufer, Heumarkt, Gürzenich, Marspfortengasse, Hohe Straße und Schildergasse. Die Satzung legt dabei unter anderem Höhe, Häufigkeit und Anbringungsort der genehmigten Werbetafeln fest. Auch aus stadtgestalterischen Gründen ist eine solche Satzung sinnvoll, trägt sie doch zum Erhalt des unverwechselbaren Straßen- und Stadtbildes bei, argumentiert die Fachverwaltung.
Bauaufsichtamt wird initiativ
Gingen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Amtes erst auf Besichtigungstermin, wenn eine konkrete Beschwerde vorlag, so sollen nun vorhandene Verstöße bereits im Vorfeld solcher Beschwerden beanstandet werden. Andererseits hat das einheitliche Straßenbild auch für die Geschäftsleute selbst Vorteile, schließlich erhöht sich damit auch die Attraktivität der Geschäftsstraße. Und schließlich werden Werbetafeln oder Schilder in bestimmten Bereichen ja auch ausdrücklich zugelassen, argumentiert das Amt weiter. Verstöße gegen die Satzung durch das Aufstellung und Anbringen illegaler Werbeanlagen stellt auch einen Verstoß gegen die Bauordnung NW dar. Die Stadtverwaltung verfolgt entsprechende Verstöße dann über ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren. Zuvor, so sieht es das Verfahren vor, müssen die Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes allerdings die Verstöße protokollieren und die Rechtmäßigkeit von Werbeanlagen aus den Archiven recherchieren. Zugleich setzt die Stadtverwaltung aber auch auf Prävention, indem sie beispielsweise Geschäftsleute vor Ort über Möglichkeiten der Werbesatzung informiert und berät. Zudem gibt es eine Bürgerberatung beim Bauaufsichtsamt. In jedem Falle müssen beanstandete und nicht-genehmigte Werbeanlagen abgebaut werden.

























