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24. 05. 2012
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Entwicklung des Clouth-Geländes schreitet voran


29.01.2008 23:00 von:

Schlagwörter: Köln,Entwicklung,Kernbündnis,Stadtrat,Wohnungsbau,Clouth-Gelände,Köln-Nippes,Par

Bereits vor zwei Jahren gab es Bestrebungen, die auf dem Areal ansässigen Künstler des KAP-Forums aus ihren Räumen auszuquartieren. Dank massiver Proteste der Betroffenen und der Bezirksvertretung gelang es jedoch, den Künstlern eine Frist einzuräumen, bis die vorbereitenden Arbeiten tatsächlich abgeschlossen sind. Wie bereits beim Wettbewerb um das städtebauliche Entwicklungskonzept soll auch bei diesen Arbeiten das Architektenbüro Scheuvens und Wachten mit der konkreten Planung und Durchführung der „Baureifmachung“ betraut werden. Insgesamt sollen rund 1000 neue Wohnungen entstehen. Basis für die Entwicklung des Areals ist der Entwurf des Büros Scheuvens und Wachten.

Ein Viertel sozialer Wohnungsbau geplant


Bei der Vermarktung des Geländes will das Kernbündnis den zukünftigen Bauherren jedoch zahlreiche Auflagen machen. So soll ein Mindestanteil von 25 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau ebenso berücksichtigt werden wie die Zulassung verschiedener Wohnformen und Bauherrengruppen. Entsprechende Baufelder sind dort bereit zu stellen, hieß es in der Beschlussvorlage weiter. Erhalten bleiben sollen indes die denkmalgeschützten Hallen am Nordrand des Areals. Sie hätten eine „identitätsstiftende Wirkung“ für das zukünftige Wohnviertel, erklärte das Kernbündnis weiter. „Das Clouth-Gelände ist ein einmaliges Areal. Es könnte Modellcharakter für Köln und für Deutschland haben“, forderte SPD-Fraktionschef Martin Börschel. Allerdings stelle er sich etwas anderes unter einer zügigen Entwicklung des Areals vor, als die derzeitige Vorgehensweise, begründete der SPD-Politiker den Antrag.

Auch Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz schloss sich der Kritik am Verwaltungshandeln an. Sie verteidigte den Entschluss, die Weiterentwicklung auf Basis des zweiten Preises des damaligen Wettbewerbs fortzuentwickeln. „Die Liegenschaftsverwaltung wollte das Gelände komplett wegräumen. Wir hatten den Eindruck, das gesamte Gelände sollte an einen einzigen Investor veräußert werden, frei nach dem Motto „Dat hamma immer so gemaat“, so Moritz weiter. Einen von vielen befürchteten Ausverkauf soll es indes nicht geben. Wie SPD und Grüne in ihrer Begründung ausführten soll bei der Planung insbesondere die dort bereits seit Jahren ansässigen Künstler und Gewerbetreibenden bei der Überplanung angemessen berücksichtigt werden. „Eine kleinteilige Vermarktung soll die bauliche Vielfalt ermöglichen und eine Nutzungsmischung sicher stellen, die Voraussetzung für ein urbanes und lebendiges Viertel darstellt“, hieß es in dem Text der Antragsteller weiter.

CDU und FDP kritisieren Verfahren und Auflagen

CDU-Vize Karl Klipper kritisierte hingegen das gewählte Verfahren zur weiteren Entwicklung des Clouth-Geländes. Er bezeichnete die Beauftragung eines externen Büros als „Paradigmenwechsel“, der in der Folge zu erheblichen Verzögerungen führen wird. Außerdem würden SPD und Grüne durch zu viele Auflagen den Kaufpreis erheblich schmälern. Als positives Gegenbeispiel nannte Klipper den Rheinauhafen, hier habe die stadteigene HGK die gesamte Entwicklung übernommen und die einzelnen Baufelder nachher veräußert. Auch FDP-Fraktionschef Ralph Sterck äußerte Zweifel am Verfahren. „Dies ist der 27. Antrag zum Clouth-Gelände. Neue Beschlüsse sind falsch, wenn die alten noch nicht abgearbeitet sind“, erklärte der FDP-Mann. Überdies kritisierten die Liberalen, dass die Auflagen zum Wohnungsbau ideologisch motiviert seien.

So sieht der zweite Preis des damaligen Wettbewerbs vor, einige denkmalwürdige Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Gummiwerke Clouth erhalten werden. Auch im Antrag von Rot-Grün sollen diese Gebäudeteile möglichst erhalten bleiben. Wie jedoch die kulturellen Nutzungen im Gesamtkonzept realisiert werden sollen, blieb auf der Sitzung ungeklärt. Möglicherweise kann dies nur durch eine „Quersubventionierung“ erreicht werden, wie CDU-Vize Klipper vermutete. Der zuständige Liegenschaftsdezernent Dr. Norbert Walter-Borjans machte allerdings auf einen weiteren kritischen Punkt aufmerksam. Die neue Rechtsprechung zur Verpflichtung europaweiter Ausschreibungen beim Verkauf kommunaler Grundstücke, wenn diese mit konkreten Auflagen belegt sind, macht voraussichtlich auf dem Clouth-Areal in jedem Fall eine europaweite Ausschreibung notwendig. „Die Kleinteiligkeit der gewünschten Überplanung macht zwar eine Menge Mehrarbeit und wir müssen Preisbildung betreiben“ beschreibt der Wirtschaftsdezernent das weitere Vorgehen. Allerdings werden beim nachherigen Verkauf der Grundstücke diese voraussichtlich oberhalb der Grenzen einer europaweiten Ausschreibung liegen, so die abschließende Meinung des Verwaltungsexperten.

Der Antrag von Rot-Grün wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und der Linken mehrheitlich beschlossen.







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