24. 05. 2012
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Mehr Baulandverkäufe in NRW, aber geringere Kaufwerte im dritten Quartal 2007
Wie das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung am gestrigen
Donnerstag meldete, haben die Baulandverläufe gegenüber dem vorherigen
Quartal zwar deutlich zugelegt, der durchschnittliche Kaufwert der
Grundstücke ging jedoch noch deutlicher zurück.
So registrierten die Düsseldorfer Landesstatistiker im dritten Quartal
vergangenen Jahres in Nordrhein-Westfalen 771 Baulandverkäufe mit einer
Gesamtfläche von knapp einer Million Quadratmeter (997 000). Der
Gesamtverkaufswert betrug dabei landesweit 87 Millionen Euro. Daraus
errechnet sich ein durchschnittlicher Kaufwert von 86,98 Euro je
Quadratmeter Bauland.
Die reinen Zahlen scheinen zunächst unspektakulär, doch bei näherem
Hinsehen ergibt sich daraus eine starke Spreizung zwischen
Baulandtransaktionen und Verkaufswerten. Während sich die Zahl der
Baulandverkäufe im Berichtszeitraum gegenüber dem zweiten Quartal 2007
um 11,3 Prozent erhöhte und die insgesamt veräußerte Fläche gar um mehr
als die Hälfte (53,1 Prozent) anstieg, blieb der rechnerische
durchschnittliche Kaufwert um mehr als ein Fünftel unter dem Wert des
Vorquartals (- 21,9 Prozent). Dabei stieg auch der Gesamtwert aller
getätigten Grundstückstransaktionen um 19,5 Prozent. Der
durchschnittliche Kaufwert je Quadratmeter war dagegen im Vergleich der
beiden Quartale um 24,44 Euro niedriger.
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ging sich die Zahl der Verkäufe
hingegen um 49 Transaktionen oder sechs Prozent zurück, die veräußerte
Fläche war dagegen um 48,8 Prozent und der Gesamtverkaufswert um 11,4
Prozent höher als vor Jahresfrist. Lediglich beim Trend der
durchschnittlichen Kaufwerte beobachteten die Statistiker des LDS einen
ähnlichen Trend. Auch gegenüber dem dritten Quartal 2006 ging der
durchschnittliche Kaufwert je Quadratmeter um 29,18 Euro gegenüber dem
Durchschnittswert des dritten Quartals 2006 (116,16 Euro) zurück. Basis
für die Statistik der Baulandverkäufe sind die von den
Grunderwerbsteuerstellen der Finanzämter gemeldete Daten über durch
Kauf erworbene unbebaute Grundstücke von 100 und mehr Quadratmetern.
Dies gilt jedoch nur für Grundstücke, die in Baugebieten von Gemeinden
liegen und damit Baulandeigenschaft besitzen, teilte das LDS
abschließend mit.

























