24. 05. 2012
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Stadt will nicht auf Anliegerumlage in der Severinstraße verzichten
Nach dem Einsturz des Historischen Archivs rückte das Schicksal der Haus- und Grundbesitzer entlang der Severinstraße schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Im Mai vergangenen Jahres hatte der Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzervereins, Thomas Teves, von der Stadt einen Verzicht auf die so genannte Anliegerumlage gefordert. "Die KVB hat rein rechtlich die Severinstraße so wieder herzustellen, wie sie vorher war. Nun war die Straße ja vor den Bauarbeiten auch nicht in allerbestem Zustand", begründete Tewes seine Forderung. Der Verein wirft der Stadt damit vor, die Instandhaltungskosten auf Kosten der Eigentümer nachträglich einzuholen. Tewes sieht dabei auch Parallelen zur Bonner Straße. "Auch hier war der Ursprungszustand alles andere als gut", so Tewes weiter.
Nicht zum ersten Mal beschweren sich Haus- und Grundbesitzer, wenn Straßenbauprojekte erst nach Jahrzehnten fertig gestellt werden. Erst wenn eine Baumaßnahme abgeschlossen ist, fallen die Gebühren. Doch was so einfach klingt, wird in der Praxis nicht selten gedehnt. Köln Nachrichten hatte im Jahr 2005 einen Fall aus dem Kölner Osten recherchiert. Auf dem Baumschulenweg waren gleich mehr als ein Dutzend Hausbesitzer betroffen. Weil die Stadt auch hier eine Baumaßnahme nach Jahrzehnten abschloss, fielen auf einmal Gebühren in fünfstelliger Millionen Euro-Höhe an, obwohl einige der Anlieger seit ihrem Kauf vor Jahren nie eine Baumaßnahme registriert hatten. Außerdem kommt nach Meinung von Tewes noch eine Formulierung zum Tragen, die zwischen "müssen" und "sollen" unterscheidet. "Ich fordere die Stadt auf, alle Möglichkeiten zu prüfen und ihre "Kreativität" auch bei der Severinstra0e walten zu lassen", so der Vereinsgeschäftsführer weiter.
Bei der Umsetzung der Forderungen gebe es verschiedene Modelle, um die finanziellen Folgen für die gebeutelten Haus- und Grundbesitzer abzufedern. Tewes schweben da Ratenzahlungen oder auch Stundungen für die Eigentümer vor. Dies sollte insbesondere dann geprüft werden, wenn zum Zeitpunkt des Entstehens die Zahlungsaufforderung "eine nicht zu rechtfertigende Härte" bedeute. Und genau dies trifft auf die Haus- und Grundbesitzer in der Severinstraße zu, schließlich müssten die Eigentümer neben der Dauerbelastung durch die vielen Baustellen auch noch Abschläge bei Mietzahlungen aufgrund des Vertrauensverlustes in der Bevölkerung hinzuzählen. "Wenn man hier nicht von Härtefall reden kann, dann weiß ich es nicht", so Tewes abschließend.

























