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24. 05. 2012
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Kölner Immobilien-AG legt Rechtsstreit bei


10.04.2010 14:36 von:

Schlagwörter: Köln,Immobilien-Aktiengesellschaft,InCity Immobilien AG,Rechtsstreit,Einigung,Fo

Die in Köln ansässige InCity Immobilien AG hat am gestrigen Mittwoch die Beilegung des Rechtsstreits mit mehreren Gesellschaften der DYVA Gruppe bekannt gegeben. Unter Einbezug aller Fakten und neuer Erkenntnisse, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und eine Einigung in allen Punkten mit der Gegenseite vereinbart. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kölner Immobiliengesellschaft die Forderungen der Gegenseite in Höhe von 1,3 Millionen Euro bezahlen wird. Die Anfechtung dieser Forderungen wird zurückgezogen, wie das Unternehmen weiter mitteilte.

Gleichzeitig wird das Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen Euro, das im Rahmen der informica real invest AG Übernahme von der Dyva Holding AG an die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH gewährt wurde, frühzeitig und in voller Höhe abgelöst. Dieses Darlehen war ursprünglich zum 30. März 2012 fällig. Im Gegenzug übernimmt die InCity Immobilien AG die restlichen Anteile an der Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH. Zuvor gehörten dem Kölner Unternehmen bereits drei Viertel der Geschäftsanteile. Nicht ausgeschlossen ist zudem, dass sich die Dyva Holding AG an einer möglichen Kapitalerhöhung der Kölner Immobilien AG beteiligen könnte. Die finanziellen Folgen der Einigung sollen vollständig in die Bilanz des Jahres 2009 eingearbeitet werden, eine finanzielle Belastung für das laufende Jahr sei damit ausgeschlossen, hieß es dazu abschließend.

Nach dem Deal zeigte sich der Vorstandsvorsitzende des Kölner Unternehmens, André Peto, zufrieden mit dem Ergebnis. 'Mit diesem Vergleich gelingt uns eine schnelle Beilegung des Rechtsstreits und die Abwendung eines zeitaufwendigen und Ressourcen bindenden Prozesses", so der InCity-Vorstand. Den entstandenen Schaden wolle man nun mit einer transparenteren Kommunikation heilen. Das Hauptaugenmerk werde man nun aber wieder auf das eigentliche Geschäft richten können, hieß es dazu abschließend.







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