24. 05. 2012
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36 Millionen Euro Landesförderung für Kölner Wohnungsbau
Damit sollen unter anderem der Neubau von Mietwohnungen,
Mieteinfamilienheimen für kinderreiche Familien und Mietwohnungen mit
Betreuungsangeboten sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte und
Gruppenwohnungen mit ambulanter Betreuung gefördert werden. Auch die
Anpassung von Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse ist in diesem
Jahr wieder förderungswürdig. (Ansprechpartner sind Sharareh
Habezai-Fekri, Telefon 0221 / 221-25179, und Ulrich Sieven, Telefon
221-24276.)
Zusätzlich zur Förderung des Mietwohnungsbaus stellt das Land NRW für
Köln in diesem Jahr rund 1,9 Millionen Euro für die Förderung von
investiven Maßnahmen im Bestand bereit. Hiermit soll der barrierearme
oder barrierefreie Umbau von bestehendem Wohnraum unterstützt werden.
Die Förderung von beispielsweise ebenerdigen Duschen,
rollstuhlgerechten Türen oder barrierefreien Eingängen ist nicht an die
Schaffung von Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen
gebunden, sondern steht allen Hauseigentümern offen.
Gefördert werden
bis zu 50 Prozent der Kosten als Darlehen, maximal 15.000 Euro je
Wohnung. Das Land gibt damit einen Anreiz, den Wohnungsbestand
generationsgerecht umzugestalten. Diese Wohnungen sind so nicht nur
optimal für Senioren, sondern auch als Universalwohnungen nutzbar.
Speziell für ältere Menschen fördert das Land auch die bauliche
Aufwertung von Alten-, Wohn- und Pflegeheimen. Auch Umbaumaßnahmen, mit
denen Bestände von Sozialwohnungen aufgewertet werden sollen, werden
gezielt gefördert. (Ansprechpartnerin ist Viola Kuhn, Telefon 0221 /
221-32174).
Zusätzliche Hinweise und die entsprechenden Antragsvordrucke für die
Gewährung der Fördermittel sind im Internetauftritt des Ministeriums
für Bauen und Verkehr des Landes NRW erhältlich unter www.mbv.nrw.de
sowie bei der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes
Nordrhein-Westfalen, Anstalt der NRW-Bank, unter www.nrwbank.de.

























