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24. 05. 2012
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Köln: Stadt und Wohnungsunternehmen beschließen Kompromiss


07.01.2011 12:32 von:

Schlagwörter: Köln,Wohnungsgenossenschaft,2010,rückwirkend,Straßenreinigung,Gebühren,Verzicht,

In einem wichtigen Punkt haben sich die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen ARGE und die Kölner Stadtverwaltung geeinigt. Wie die Stadt kurz vor dem Weihnachtsfest bekannt gab, stieß der Kompromissvorschlag des Kölner Oberbürgermeister bei den betroffenen Wohnungsunternehmen, die sich in der Arbeitsgemeinschaft ARGE zusammengeschlossen haben, auf einhellige Zustimmung. Danach wird die Stadt Köln aus Billigkeitsgründen auf eine rückwirkende Veranlagung in den strittigen Fällen verzichten, um so die befürchteten sozialen Härten für die Hausbewohner in Form von hohen Nachzahlungen bei den Nebenkostenabrechnungen zu vermeiden, hieß es dazu aus der Kölner Stadtverwaltung. Die Verwaltung erhebt seit Jahren in einer gerichtlich bestätigten Praxis Straßenreinigungsgebühren jeweils für alle vier Grundstückseiten auch bei reinen "Buchgrundstücken" in Häuserblocks. Die Gebühren sollten auch für zurückliegende Jahre gezahlt werden, soweit sie bisher versehentlich nicht erhoben worden und nicht verjährt waren. Für die Mieter hätte das erhebliche Nachzahlungen von bis zu vierstelligen Beträgen bedeutet.

Konkret davon betroffen war die Wohnungsgenossenschaft Köln Süd eG, in deren Wohnungsbestand vor einiger Zeit die entsprechenden Gebührenbescheide eintrafen. Nachdem Medien über diese Vorgänge berichtet hatten, fanden intensive Abstimmungsgespräche zwischen dem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, der ARGE und der Stadt Köln statt. Bei den vorliegenden Fällen handelte es sich tatsächlich um einen Vorgang, der keinen erkennbaren Anknüpfungspunkt hatte. Davon unabhängig wird aber der Musterprozess, den die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft angeschoben hatte fortgesetzt. Das Unternehmen will dabei gerichtlich klären lassen, ob ob in der besonderen Konstellation einer geschlossenen (Wohn-) Blockbebauung die innen liegenden Grundstücke im Rahmen der seit Jahrzehnten bestehenden und von dem ganz überwiegenden Teil der Kommunen in NRW praktizierten Hinterlieger-Regelung überhaupt zur Reinigungsgebühr herangezogen werden können, teilte die Stadt weiter mit.

Oberbürgermeister Jürgen Roters zeigte sich nach der erzielten Einigung zufrieden mit dem Ergebnis. "Es bestand Einvernehmen bei allen Gesprächsbeteiligten, dass die Stadt am Beispiel der Blockrandbebauung ihren gesetzlichen Rahmen bei der Entwicklung des Vorschlages im Sinne einer pragmatischen, rechtssicheren und insbesondere auch die sozialen Belange berücksichtigenden Lösung genutzt hat", so der SPD-Politiker. Die Arbeitsgemeinschaft ARGE, die die Interessen von mehr als 50 Wohnungsunternehmen aus Köln und dem Umland vertritt, war ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. "Mit großer Freude und Genugtuung haben wir Ihren weitgehenden, die sozialen Belange unserer Mieter berücksichtigenden Lösungsvorschlag zur Kenntnis genommen. Wir bedanken uns für Ihre konstruktiven Bemühungen und Ihr Entgegenkommen", so der Wortlaut eines offiziellen Schreibens der ARGE an die Stadt.







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