24. 05. 2012
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Kölner Schwellenhaushalte profitieren von verbesserter Eigenheimförderung
Zukünftig können die „Häuslebauer“ neben Förderdarlehen in Höhe von
55.000 bis 80.000 Euro für Neubauten sowie 38.500 bis 56.000 Euro für
erworbene Bestandsgebäude in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die
Nutzung der Förderdarlehen in der genannten Höhe
ist, dass der Haushalt (oder auch die Lebensgemeinschaft) mindest ein
Kind im Alter bis 25 Jahre hat. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die
Fördersumme in diesem Jahr durch das Land heraufgesetzt, wie das
Presseamt der Stadt betonte. Zusätzlich gibt es in diesem Jahr erstmals
einen so genannten „Klimabonus“. Wer beim Immobilienkauf bestimmte
Qualitätskriterien bei der Energieeffizienz erfüllt, erhält zusätzlich
zu den Förderdarlehen noch mal einen Darlehensrahmen von bis zu 15.000
Euro. Förderberechtigt sind Haushalte mit einer Einkommensgrenze von
48.700 Euro brutto pro Jahr.
Das Bauministerium des Landes NRW hat die Stadt Köln zudem ermächtigt,
in dem neuen Förderprogramm alle Anträge zu bewilligen, die seit Mitte
Januar vorliegen bzw. bis zum 1. Dezember 2008 noch vorgelegt und
abschließend bearbeitet werden können. Im Jahr 2007 wurden rund 20
Millionen Euro an 300 Antragssteller bewilligt. Nähere Informationen zu
dem Programm bekommen Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln
unter der Telefonnummer 0221-221-25185 oder im Internet
www.stadt-koeln.de/bol/wohnen/produkte/00239/index.html .

























