24. 05. 2012
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Land NRW stellt 2,9 Millionen Euro für barrierefreies Bauen bereit
Einzige Voraussetzung ist, dass die Hausbesitzer sich verpflichten, bei
den geplanten Umbauarbeiten die Vorgaben der Barrierefreiheit zu
erfüllen. Wie das städtische Presseamt am heutigen Freitag bekannt,
kann das Geld beispielsweise dafür eingesetzt werden, ebenerdige
Duschen, rollstuhlgerechte Türen oder barrierefreie zu- und Durchgänge
einzurichten. Das Land NRW übernimmt dabei bis zu 50 Prozent der Kosten
als Darlehen, maximal aber 15.000 Euro pro umgebauter Wohneinheit.
Die genannten Landesmittel können auch für Maßnahmen zur
Energieeinsparung verwendet werden, wie beispielsweise für die
nachträgliche Dämmung der Fassaden und Dächer sowie für den Einbau
Energie einsparender Heizungs- und Warmwasseranlagen. Die betreffende
Wohnung muss aber bereits öffentlich gefördert worden sein.
Voraussetzung ist, dass die Wohnungen vor dem 1. Januar 1995 fertig
gestellt wurden und noch für mindestens fünf Jahre eine
öffentlich-rechtliche Bindung besteht. In diesem Fall können pro
Wohnung Darlehen in Höhe von maximal 30.000 Euro, höchstens aber 60
Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten,
bewilligt werden. Die Landesgelder kommen damit in erster Linie
Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften zugute.
Die Anträge auf Gewährung der Fördermittel erhalten Sie beim
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NW im Internet unter
www.mbv.nrw.de oder bei der Wohnungsbauförderungsanstalt des
Landes Nordrhein-Westfalen, Anstalt der NRW-Bank im Internet unter
www.nrwbank.de.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt
Köln unter den Rufnummern 0221 / 221 – 321 74, 221 – 221 66 und 221 –
238 65 oder auf der städtischen Internetseite
www.stadt-koeln.de/bol/wohnen/produkte/10862/index.html.

























