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24. 05. 2012
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Land NRW stellt 2,9 Millionen Euro für barrierefreies Bauen bereit


24.01.2009 10:22 von:

Schlagwörter: NRW,Darlehen,Kredit,barrierefrei,NRW.Bank,zinsvergünstigt,Landesetat

Einzige Voraussetzung ist, dass die Hausbesitzer sich verpflichten, bei den geplanten Umbauarbeiten die Vorgaben der Barrierefreiheit zu erfüllen. Wie das städtische Presseamt am heutigen Freitag bekannt, kann das Geld beispielsweise dafür eingesetzt werden, ebenerdige Duschen, rollstuhlgerechte Türen oder barrierefreie zu- und Durchgänge einzurichten. Das Land NRW übernimmt dabei bis zu 50 Prozent der Kosten als Darlehen, maximal aber 15.000 Euro pro umgebauter Wohneinheit.

Die genannten Landesmittel können auch für Maßnahmen zur Energieeinsparung verwendet werden, wie beispielsweise für die nachträgliche Dämmung der Fassaden und Dächer sowie für den Einbau Energie einsparender Heizungs- und Warmwasseranlagen. Die betreffende Wohnung muss aber bereits öffentlich gefördert worden sein. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen vor dem 1. Januar 1995 fertig gestellt wurden und noch für mindestens fünf Jahre eine öffentlich-rechtliche Bindung besteht. In diesem Fall können pro Wohnung Darlehen in Höhe von maximal 30.000 Euro, höchstens aber 60 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, bewilligt werden. Die Landesgelder kommen damit in erster Linie Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften zugute.

Die Anträge auf Gewährung der Fördermittel erhalten Sie beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NW im Internet unter www.mbv.nrw.de oder bei der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen, Anstalt der NRW-Bank im Internet unter www.nrwbank.de.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln unter den Rufnummern 0221 / 221 – 321 74, 221 – 221 66 und 221 – 238 65 oder auf der städtischen Internetseite www.stadt-koeln.de/bol/wohnen/produkte/10862/index.html.








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