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25. 05. 2012
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NRW reduziert Fördersumme für sozialen Wohnungsbau auf 840 Millionen Euro


24.01.2009 10:37 von:

Schlagwörter: NRW,Reduzierung,Fördervolumen,sozialer Wohnungsbau,Landesregierung,Oliver Wittke

So wird die Landesregierung in den sozialen Wohnungsbau im laufenden Jahr nur noch 840 statt der bisher ausgewiesenen 857 Millionen Euro investieren. Im vergangenen Jahr förderte das Land mit diesem Geld insgesamt rund 14.500 Wohnungen . Den größten Anteil am Förderprogramm hatten selbstgenutzte Eigenheime für Schwellenhaushalte, die mit insgesamt 405 Millionen Euro unterstützt wurden. Dabei konnte mit Unterstützung der Landes 6980 Familien den Traum von den eigenen vier Wänden umsetzen. Weitere 377 Millionen Euro flossen in den Bau von rund 4700 barrierefreien Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg. Die restlichen Fördermittel verteilten sich auf den barrierenfreien Umbau von 787 Bestandswohnungen (Kosten: 6,5 Millionen Euro), den Bau von 709 Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen (21,5 Millionen Euro) sowie die Modernisierung von 988 Alten- und Pflegeheimplätzen (42,6 Millionen Euro). Lediglich 3,8 Millionen flossen in Baumaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Bestandswohnungen mit Sozialbindung, teilte das Ministerium weiter mit.

Neues Bonussystem für Vermieter und Mieter

Bauminister Wittke legte am gestrigen Donnerstag dar, wie sich die neuen Anreizsysteme auf die Finanzsituation von Bauherren im Wohnungssegment auswirken kann. Bei Investitionen in mehr Energieeffizienz (alternative Energiequellen, Dämmung u.a.) können Hausbesitzer zukünftig zusätzliche 15.000 an zinsverbilligten Darlehen erhalten. Im Gegenzug für die Kosten dürfen die Vermieter anschließend auch höhere Kaltmieten einziehen, da die Mieter gleichzeitig von den Energieeinsparungen durch geringere Kostenbeiträge einsparen, so Wittke weiter. Mit dem neuen Förderprogramm folgt das Ministerium zudem der zunehmend unterschiedlichen Entwicklung auf den Wohnungsmärkten. So soll vor allem in den Ballungszentren des Landes der „Stadtbonus“ aus diesem Förderprogramm auf 30.000 Euro erhöht werden. „Damit geben wir Anstöße, um den Mietwohnungsbau in den boomenden Regionen in Schwung zu bringen“, erläuterte der zuständige Minister weiter. Zudem gelten die neuen Fördergrundsätze auch für Menschen, deren Einkommen oberhalb der Grenzen im sozialen Wohnungsbau liegen.

Beim Erwerb eines neuen Eigenheims erhalten Familien mit zwei Kindern zinsverbilligte Darlehen bis maximal 85.000 Euro. Die Grundförderung beträgt weiterhin 45.000 Euro, hinzu kommen Kinder- und Klimabonus. Einzige Voraussetzung: Das Nettoeinkommen der Familie liegt unterhalb von 3400 Euro. Bei der Energieeffizienz müssen die so geförderten Häuser dem Standard Kfw60 entsprechen (Niedrigenergiehaus). Für die energetische Nachrüstung älterer geförderter Wohnungen und Häuser gewährt das Land Darlehen bis zu 30.000 Euro.







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