25. 05. 2012
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NRW reduziert Fördersumme für sozialen Wohnungsbau auf 840 Millionen Euro
So wird die Landesregierung in den sozialen Wohnungsbau im laufenden
Jahr nur noch 840 statt der bisher ausgewiesenen 857 Millionen Euro
investieren.
Im vergangenen Jahr förderte das Land mit diesem Geld insgesamt rund
14.500 Wohnungen . Den größten Anteil am Förderprogramm hatten
selbstgenutzte Eigenheime für Schwellenhaushalte, die mit insgesamt 405
Millionen Euro unterstützt wurden. Dabei konnte mit Unterstützung der
Landes 6980 Familien den Traum von den eigenen vier Wänden umsetzen.
Weitere 377 Millionen Euro flossen in den Bau von rund 4700
barrierefreien Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg. Die
restlichen Fördermittel verteilten sich auf den barrierenfreien Umbau
von 787 Bestandswohnungen (Kosten: 6,5 Millionen Euro), den Bau von 709
Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen (21,5 Millionen Euro)
sowie die Modernisierung von 988 Alten- und Pflegeheimplätzen (42,6
Millionen Euro). Lediglich 3,8 Millionen flossen in Baumaßnahmen zur
Erhöhung der Energieeffizienz von Bestandswohnungen mit Sozialbindung,
teilte das Ministerium weiter mit.
Neues Bonussystem für Vermieter und Mieter
Bauminister Wittke legte am gestrigen Donnerstag dar, wie sich die
neuen Anreizsysteme auf die Finanzsituation von Bauherren im
Wohnungssegment auswirken kann. Bei Investitionen in mehr
Energieeffizienz (alternative Energiequellen, Dämmung u.a.) können
Hausbesitzer zukünftig zusätzliche 15.000 an zinsverbilligten Darlehen
erhalten. Im Gegenzug für die Kosten dürfen die Vermieter anschließend
auch höhere Kaltmieten einziehen, da die Mieter gleichzeitig von den
Energieeinsparungen durch geringere Kostenbeiträge einsparen, so Wittke
weiter. Mit dem neuen Förderprogramm folgt das Ministerium zudem der
zunehmend unterschiedlichen Entwicklung auf den Wohnungsmärkten. So
soll vor allem in den Ballungszentren des Landes der „Stadtbonus“ aus
diesem Förderprogramm auf 30.000 Euro erhöht werden. „Damit geben wir
Anstöße, um den Mietwohnungsbau in den boomenden Regionen in Schwung zu
bringen“, erläuterte der zuständige Minister weiter. Zudem gelten die
neuen Fördergrundsätze auch für Menschen, deren Einkommen oberhalb der
Grenzen im sozialen Wohnungsbau liegen.
Beim Erwerb eines neuen Eigenheims erhalten Familien mit zwei Kindern
zinsverbilligte Darlehen bis maximal 85.000 Euro. Die Grundförderung
beträgt weiterhin 45.000 Euro, hinzu kommen Kinder- und Klimabonus.
Einzige Voraussetzung: Das Nettoeinkommen der Familie liegt unterhalb
von 3400 Euro. Bei der Energieeffizienz müssen die so geförderten
Häuser dem Standard Kfw60 entsprechen (Niedrigenergiehaus). Für die
energetische Nachrüstung älterer geförderter Wohnungen und Häuser
gewährt das Land Darlehen bis zu 30.000 Euro.

























