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25. 05. 2012
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RheinEnergie will bei Steuerrückerstattung helfen


26.05.2009 11:48 von:

Schlagwörter: Köln,RheinEnergie,Wasserhausanschluss,Rückerstattung,Steuer,Bundesfinanzminister

Seit fast zehn Jahren gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bei der Erstellung von Wasserhaushaltsanschlüssen. Allerdings haben viele Kunden noch den normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bezahlt. Um die zu viel gezahlten Steuern zurückzuerhalten, hat das Energieversorgungsunternehmen RheinEnergie AG nun den betroffenen Kunden im Einzugsgebiet eine Lösung angeboten, wie sie ihr zu viel gezahltes Geld doch noch zurückerhalten können. Jahrelang gab es über die Rechtmäßigkeit der steuerlichen Veranlagung von Ausgaben zur Erstellung von Wasserhausanschlüssen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Während für Wasserhausanschlüsse (wie bei Trinkwasserlieferungen auch) ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von sieben Prozent festgelegt war, veranlagten die Finanzbehörden über den genannten Zeitraum den normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Erst im vergangenen Jahr entschied der Europäische Gerichtshof in einem viel beachteten Grundsatzurteil zugunsten der Verbraucher. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) teilte die Meinung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). So wird ab Mitte dieses Jahres wieder die alte Praxis eingeführt, wie das Bundesfinanzministerium kürzlich bekannt gab.

Das Kölner Versorgungsunternehmen bietet betroffenen haushalten, die unrechtmäßigerweise den überhöhten Steuersatz auf ihre Wasserhausanschlüsse gezahlt haben, dieses Geld wieder zu erhalten. Die betroffenen Kunden der RheinEnergie müssen dazu lediglich eine Kopie der Rechnung an die Postanschrift des Unternehmen senden. In der Regel können die Kunden mit der Erstattung eines dreistelligen Euro-Betrags rechnen, hieß es dazu aus der Kölner Konzernzentrale. Da es keinen Rechtsanspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern gebe, bietet die RheinEnergie AG eine alternative Lösung an. RheinEnergie-Pressesprecher Christoph Preuß rechnet mit einem Aufkommen von insgesamt rund 10.000 Kunden, die in den Genuss einer Rückerstattung kommen werden. Für das Unternehmen selbst fallen bis auf den Arbeitsaufwand keine zusätzlichen Kosten an, bestätigte das Unternehmen. Die Rückerstattung gilt allerdings nur Personen, die nicht "vorsteuerabzugsberecht" sind, wie Preuß abschließend betonte. Die Bearbeitung der Anträge wird einige Wochen in Anspruch nehmen.

Die Kopien der Rechnungen senden Sie bitte an: RheinEnergie AG, 50606 Köln, Stichwort: Wasser-Hausanschluss







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