25. 05. 2012
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Stadt Köln stellt kurzfristig 250.000 Euro für Studentenwohnungen bereit
Wohnungsbesitzer, die bislang nicht an Studentinnen, Studenten oder
studentische Wohngemeinschaften vermietet haben, können einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 4500 Euro pro Wohnung beim
städtischen Wohnungsamt beantragen, die Frist läuft noch bis zum 30.
September dieses Jahres.
Bei der Bewilligung des Zuschusses muss sich der Vermieter
verpflichten, über einen Zeitraum von zehn Jahren die Wohnung
ausschließlich Studierenden zur Verfügung zu stellen. Köln ist mit rund
80.000 Studenten eine der großen Universitätsstädte. Angesichts des
knappen Angebots an citynahen, kleineren und vor allem kostengünstigen
Wohnungen reagiert die Stadt damit auf die Unterversorgung. Hier soll
jetzt das neue Programm möglichst schnell helfen. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt als Einmalzahlung und nach Nachweis der
Erstvermietung an Studenten. Um wirklich zusätzliche Studentenwohnungen
damit zu gewinnen, werden vorhandene, bereits vermietete Wohnungen von
einer Förderung ausgeschlossen.
Förderanträge nimmt das Amt für Wohnungswesen, Ottmar-Pohl-Platz 1,
51103 Köln, bis zum 30. September 2007 entgegen. Informationen zum
Programm geben das Amt für Wohnungswesen, Tel. 221-25186 und das Amt
für Stadtentwicklung und Statistik, Tel. 221-27078.

























