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25. 05. 2012
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Stadt will Wohnungsbauprogramm 2015 forcieren


24.04.2009 08:34 von:

Schlagwörter: Köln,Wohnungsbau,Wohnungsbauprogramm,2015,Baugruppen,Bauherrngemeinschaft,Grunds

Die Wohnungssituation in Köln ist bekanntlich angespannt. Vor allem bezahlbarer Wohnraum wie auch die grundsätzliche Wohnraumversorgung hinkt trotz diverser Anstrengungen noch immer hinter den selbst gesetzten Zielen hinterher. Die sind im Wohnungsgesamtplan niedergeschrieben, werden aber in gewisser Regelmäßigkeit mal mehr mal weniger deutlich unterboten. Nun hat die Stadtverwaltung eine neue Initiative gestartet, mit der insbesondere innovative Wohnformen gefördert werden sollen. So können sich verschiedene Bauherren zu einer Planungs- und Baugemeinschaft zusammenschließen, um Wohnraum zur Eigennutzung zu schaffen. Baugruppen nennt sich diese Form der Bauherrengemeinschaft.

Im Kölner Stadtgebiet gibt es derzeit gleich mehrere Projekte dieser Art, die für diese Bauform vorgesehen sind. So sind alleine auf dem Areal der Kinderheime in Köln-Sülz zwei der insgesamt sieben Baufelder für Wohnungsnnutzung dieser Art eingeplant. Die Stadt Köln hat aber noch weitere baureife städtische Grundstücke reserviert, um diese neue Wohnform zu unterstützen. Baugruppeninteressierte können sich innerhalb der nächsten sechs Monate nun auch für die Grundstücke Immendorfer Straße zwischen Hausnummer 25 und 33 in Köln-Godorf, Mühlenstraße 36-38 in Köln-Porz und Hochwinkel 2 in Köln-Dellbrück bewerben. Voraussetzung sind allerdings der Nachweis der so genannten Gruppenbildung in der Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), eines Vereins oder einer Kleinstgenossenschaft. Auch das spätere Nutzungskonzept in Form eines Vorentwurf gehört dazu, eine Bereitschaftserklärung zur Bauverpflichtung und ein der Bonitätsnachweis sind ebenfalls notwendige Voraussetzungen, um in den Genuss dieser Grundstücke zu kommen, betonte die Stadtverwaltung am heutigen Freitag.

Abgabeschluss ist der 31. Oktober 2009. Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen wird jeweils für ein Grundstück der Zuschlag erteilt. Die ausgewählten Baugruppen erhalten dann die Gelegenheit, in weiteren sechs Monaten die Planung abzuschließen und das Bauvorhaben vorzubereiten. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung und notarieller Vertragsbeurkundung ist der Grundstückskaufpreis fällig. Weitere ausführliche Informationen zu dem Verfahren, den Grundstücken und den Grundstückskonditionen sind im Internet unter: www.stadt-koeln.de Rubrik "Planen und Bauen, Wohnen, Verkehr", abrufbar.

In Papierform sind die Unterlagen beim haus der architektur köln, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln, sowie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache erhältlich.

Fragen zu Grundstückskonditionen und zur Grundstücksveräußerung: Herr Clausen (Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster) Tel. (0221) 221-23085

Fragen zu den Bebauungsmöglichkeiten: Herr Hansmann und Herr Effertz (Amt für Stadtentwicklung und Statistik), Tel. (0221) 221 27061 und 22798

Anlaufstelle und Kontaktbörse für Baugruppeninteressierte: Frau Stottrop und Herr Wendling (haus der architektur köln) Tel. (0221) 3109706.







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