25. 05. 2012
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Verträge zum Verkauf der landeseigenen LEG unterzeichnet
Noch in der Nacht wurden die Verhandlungen zwischen beiden Seiten erfolgreich abgeschlossen.
Der Gesamtkaufpreis der Wohnungsgesellschaft beträgt 787,1 Millionen
Euro. Allerdings sind in dem Kaufpreis auch rund 79 Millionen Euro an
Gesellschafter-Darlehen der BVG enthalten, die nun auf den neuen
Eigentümer übertragen werden. Der Kaufpreis entspricht nach Angaben des
Ministeriums einem Unternehmenswert in Höhe von 3,4 Milliarden Euro.
Die Interessen der Mieter in den knapp 100.000 LEG-Wohnungen sollen
durch eine als „einzigartig“ bezeichnete Sozialcharta gewahrt bleiben,
betonte der Verkäufer. Auch die Beschäftigten der Wohnungsgesellschaft
sollen komplett übernommen und dauerhaft weiterbeschäftigt werden, hieß
es dazu weiter. Trotz dieser Einschränkungen für den Käufer sei der
Verkaufspreis „sehr gut“, wie die Landesregierung hervorhob. Die
landeseigene Beteiligungsverwaltunggesellschaft (BVG) hatte ihren
LEG-Anteil in Höhe von 68,15 Prozent ebenso veräußert wie die NRW.Bank,
die zuletzt 22,25 Prozent der Anteile hielt. Auch die DRV-Westfalen,
die jeweils 50 Prozent an den drei Westfälischen
Beteiligungsgesellschaften des LEG-Konzerns hielt, wurde ausbezahlt.
Insgesamt erhält die BVG 473,6 Millionen, die NRW.Bank 128,8 und die
DRV weitere 184,7 Millionen Euro. Gegen den Verkauf der landeseigenen
Wohnungsgesellschaften hatte es immer wieder Proteste gegeben.
Nachdem das Kabinett im Oktober 2006 den Verkauf der LEG beschlossen
hatte, war zunächst in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren en
Transaktionsberater bestellt worden. Das Bankhaus Metzler erhielte
damals den Zuschlag. In einem zweiten Schritt wurde dann ab dem 20.
November vergangenen Jahres das Verkaufsverfahren, ein so genanntes
strukturiertes Bieterverfahren, eingeleitet. Der Kreis der potenziellen
neuen Eigentümer wurde so stufenweise eingegrenzt. Zunächst gab es 23
Bieter, Ende Januar blieben damals noch zehn übrig. Nach Abschluss der
due-dilligence-Phase blieben noch drei übrig, von denen schließlich
Whitehall übrig blieb. In der Sozialcharta verpflichtete sich
Whitehall, auf Luxussanierungen zu verzichten, Mieterhöhungen zu
begrenzen sowie allen Mieterinnen und Mitern jenseits des 60.
Lebensalters ein lebenslanges Mietrecht zu gewähren. Minister Wittke
zeigte sich mit dem Abschluss der Verhandlungen zufrieden.
„Wohnungsverwaltung ist nicht Aufgabe des Landes“, begründete Wittke
den Verkauf der LEG.

























