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25. 05. 2012
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Angeklagte im Feuerleiterprozess wieder auf freiem Fuß


20.01.2006 23:00 von:


Der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) hat gestern dem vom Landgericht Köln am 16. Januar 2006 erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Hintergrund war ein Vorfall vom 5. Juli 2001. Damals stürzten vier Studenten nach einer Party aus dem 3. Obergeschoss eines Mietshauses, als sie auf das Podest der Notleiter getreten waren. Zwei von ihnen verstarben, die anderen beiden wurde verletzt, einer davon schwer. Die Angeklagten wurden im November 2004 wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Baugefährdung vom Kölner Amtsgericht zu Haftstrafen von 3 bzw. 3 ½ Jahren verurteilt. Am 16. Januar dieses Jahres erhöhte das Landgericht Köln das Strafmaß für beide Angeklagte auf 4 Jahre, unter Zurückweisung eigener Rechtsmittel. Die für das Berufungsverfahren zuständige Strafkammer des LG erließ daraufhin Haftbefehl gegen die beiden Angeklagten. Gegen den legten die Angeklagten eine Beschwerde ein.

In seiner Begründung gab das OLG Köln an, dass die „Gesamtbewertung aller Umstände die tatsächlichen Voraussetzungen des vom LG Köln angenommenen Haftgrunds der Fluchtgefahr nicht erkennen“ lässt. Die Angeklagten sind bereits vom Amtsgericht zu nicht bewährungsfähigen Haftstrafen verurteilt worden. Beide Seiten – Angeklagte und Staatsanwaltschaft – hatten daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Haftentscheidung, so betonte der OLG-Strafsenat, betreffe jedoch alleine die Bewertung des Haftgrundes, nicht die strafrechtliche Bewertung in der Hauptsache. Der Anwalt der Angeklagten kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts Revision einzulegen. Die Entscheidung wird frühestens im Sommer dieses Jahres erwartet.








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