25. 05. 2012
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Angeklagte im Feuerleiterprozess wieder auf freiem Fuß
Der zuständige Strafsenat des
Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) hat gestern dem vom Landgericht Köln
am 16. Januar 2006 erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Hintergrund war ein Vorfall vom 5. Juli 2001. Damals stürzten vier
Studenten nach einer Party aus dem 3. Obergeschoss eines Mietshauses,
als sie auf das Podest der Notleiter getreten waren. Zwei von ihnen
verstarben, die anderen beiden wurde verletzt, einer davon schwer. Die
Angeklagten wurden im November 2004 wegen fahrlässiger Tötung,
Körperverletzung und Baugefährdung vom Kölner Amtsgericht zu
Haftstrafen von 3 bzw. 3 ½ Jahren verurteilt. Am 16. Januar dieses
Jahres erhöhte das Landgericht Köln das Strafmaß für beide Angeklagte
auf 4 Jahre, unter Zurückweisung eigener Rechtsmittel. Die für das
Berufungsverfahren zuständige Strafkammer des LG erließ daraufhin
Haftbefehl gegen die beiden Angeklagten. Gegen den legten die
Angeklagten eine Beschwerde ein.
In seiner Begründung gab das OLG Köln an, dass die „Gesamtbewertung
aller Umstände die tatsächlichen Voraussetzungen des vom LG Köln
angenommenen Haftgrunds der Fluchtgefahr nicht erkennen“ lässt. Die
Angeklagten sind bereits vom Amtsgericht zu nicht bewährungsfähigen
Haftstrafen verurteilt worden. Beide Seiten – Angeklagte und
Staatsanwaltschaft – hatten daraufhin Berufung gegen das Urteil
eingelegt. Die Haftentscheidung, so betonte der OLG-Strafsenat,
betreffe jedoch alleine die Bewertung des Haftgrundes, nicht die
strafrechtliche Bewertung in der Hauptsache. Der Anwalt der Angeklagten
kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts Revision einzulegen. Die
Entscheidung wird frühestens im Sommer dieses Jahres erwartet.
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