25. 05. 2012
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Arbeitsgericht Köln: Gehaltskürzung wegen häufiger Toilettenbenutzung
Ein angestellter Rechtsanwalt arbeitete seit August 2008 in einer Kölner Anwaltskanzlei. Weil er nach Meinung der Verantwortlichen zu häufig die Toilette besucht hatte, kürzte ihm der Arbeitgeber das Gehalt. Zu Unrecht, wie das Kölner Arbeitsgericht nun entschied (Az: 6 Ca 3846/09). Akribisch hatte der Arbeitgeber die "Fehlzeiten" des angestellten Juristen festgehalten. Demnach war der Anwalt im Zeitraum zwischen dem 8. und 26. Mai vergangenen Jahres insgesamt 384 Minuten auf dem stillen Örtchen.
Der Arbeitgeber rechnete daraufhin die Toilettenzeit auf die gesamte Zeit der Beschäftigung hoch und kam so auf eine Gesamtfehlzeit von rund 90 Stunden. Dafür zog der Beklagte dem Angestellten insgesamt 682,40 Euro vom Nettogehalt ab, da die Toilettenzeiten nicht in den üblichen Pausenzeiten stattfanden und der Arbeitnehmer somit nicht seinem eigentlichen Job nachkommen konnte. Der Angestellte hingegen gab an, im besagten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten zu haben. Er reichte Klage beim Kölner Arbeitsgericht ein. Das Urteil wurde am Donnerstag vergangener Woche gesprochen. Der Arbeitnehmer selbst hat die Anwaltskanzlei zur Jahresmitte 2009 verlassen, teilte das Kölner Gericht abschließend mit.
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