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25. 05. 2012
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Ausbau des Godorfer Hafens bleibt gestoppt


03.08.2010 14:33 von:

Schlagwörter: Köln,Godorfer Hafen,Ausbau,Gegner,Urteil,Oberverwaltungsgericht,Münster,Bestätig

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat am gestrigen Donnerstag den Baustopp auf dem Areal der Sürther Aue bestätigt. Sehr zu Freude der Gegner des umstrittenen Ausbauprojekts der stadtnahen Häfen und Güterverkehr AG (HGK) stellten sich die OVG-Richter hinter die Entscheidung der Kölner Richter. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz den Klagen von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss Recht gegeben und einen sofortigen Baustopp im Kölner Süden verfügt. Zuvor hatte es heftige Bürgerproteste in den südlichen Stadtteilen gegeben. Eine weitere Folge sind die seit vergangenem Jahr stattfindenden regelmäßigen Mahnwachen. Auch nach Meinung der Münsteraner Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss nicht den rechtlichen Anforderungen.

Die Entscheidung des OVG nahmen Gegner und Befürworter des Projekts zum Anlass, ihre Positionen noch einmal deutlich zu machen. Als erste meldete sich die Bürgerinitiative "Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen" zu Wort. Dessen Sprecher Helmut Feld freute sich über das Urteil aus Münster. "Das ist ein guter Tag für Köln. Damit steht der Ausbau des Godorfer Hafen vor dem endgültigen Aus. Das unsinnige Projekt der Hafen und Güterverkehr Köln AG ( HGK ) ist wie ein Kartenhaus zusammengefallen." Auch der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz begrüßte die Entscheidung. Für die Kölner Grünen und die Freien Wähler bedeutet die Bestätigung des Baustopps auf dem Ausbauareal ebenfalls einen wichtigen Meilenstein. "Wenn ein Pferd tot ist, steig ab", empfahlen die Kölner Grünen den Befürwortern des Ausbauprojekts. Die Entscheidung aus Münster ist nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Kölner Grünen, Jörg Frank, "nachvollziehbar und konsequent". "Wir fühlen uns durch die Entscheidung der Richter aus Münster in unserer Haltung heute rundum bestätigt", ergänzte FDP-Fraktionschef Ralph Sterck. Seine Partie hat sich in den Debatten ebenso wie die Kölner Grünen gegen das Projekt ausgesprochen, wenn auch mit unterschiedlicher Argumentation. Die FDP hatte immer wieder Zweifel an der im Sommer 2007 vorgestellten Analyse des Kölner Uni-Instituts für Energiewirtschaft in Zweifel gezogen. Die hatten dem Projekt ein vergleichsweise hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis eingeräumt. "Wer den Bürgerwillen, dokumentiert in vielen tausend Unterschriften, derart mit Füßen tritt, hat ein solche Abfuhr mehr als verdient", meint auch Martin Klein, Vorsitzender der Freien Wähler, in seiner Stellungnahme.

Als einer der ersten äußerte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) noch am gestrigen Donnerstag zur Thematik. Die Kammer zeigte sich enttäuscht über das Urteil aus Münster. "Das ablehnende Urteil des OVG Münster beruht zwar nur auf verfahrenstechnischen Gründen, trotzdem führt es zu einer empfindlichen Verzögerung des dringend notwendigen Ausbaus des Godorfer Hafens", erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Herbert Ferger. Allerdings sehen die Experten der Kammer auch Ansätze, wie der Ausbau des Godorfer Hafens doch noch sichergestellt werden kann. Das Unternehmen müsse nun reagieren. So hatte das OVG unter anderem kritisiert, dass der Planfeststellungsbeschluss nur auf Basis der wasserrechtlichen Situation erteilt wurde. Nach Meinung der Richter hätten auch eisenbahn-, straßen- und baurechtliche Fragen berücksichtigen müssen. Diese Notwendigkeit hätte ein B-Plan-Verfahren im Stadtrat notwendig gemacht. Der zuständige Baudezernent der Stadt, Bernd Streitberger, sprach sich in der Sache ebenfalls für einen Hafenausbau aus. "Die Stadt Köln muss die Entscheidung des OVG akzeptieren und respektieren. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Verfahren allein nach Wasserrecht offensichtlich nicht ausreicht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das Projekt ‚Ausbau des Godorfer Hafens’ für die Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit Kölns nach wie vor für notwendig erachten", erklärte der Beigeordnete weiter. Für die Kölner IHK kommt der Entscheidung auch aus anderen Gründen eine überragende Bedeutung zu. "Es zeigt sich an diesem Projekt, dass es aufgrund des komplexen Planungs- und Baurechts in Deutschland nahezu unmöglich wird, Großprojekte verlässlich zu planen und umzusetzen", befürchtet Ferger abschließend.


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