25. 05. 2012
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Bewährungsstrafe für Fußball-Rowdy
Bei einem Kreisligaspiel des Deutzer SV gegen die Sportfreunde Eil hatte der Verurteilte nach einem Foul seinen Gegner derart attackiert, dass dieser bewusstlos zu Boden ging. Den Tritt des Fußball-Rowdys an den Kopf des 21-jährigen Tischlers wertete das Amtsgericht als gefährliche Körperverletzung. Zuvor hatte ein Sportgericht bereits eine einjährige Sperre verhängt.
Als strafverschärfend sah es der Richter an, dass sich der Täter erst auf Drängen seiner Rechtsanwältin entschuldigte. Fußball sollte eigentlich als Mannschaftssport auch eine soziale Komponente haben. Dies war jedoch in diesem Fall ins Gegenteil verkehrt, merkte das Gericht in seiner Urteilsbegründung an.
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