25. 05. 2012
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EuGH entscheidet gegen Köln
Der "worst case" ist eingetreten. In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof EuGH festgestellt, dass der Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Der EuGH hat sich damit erstmals in einem Urteil mit der entsprechenden Vertragskonstellation auseinandergesetzt. Das höchste europäische Rechtsprechungsorgan kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass es sich bei dem Vertrag im europarechtlichen Sinne um einen Bauauftrag handele, da die Messehallen zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht errichtet waren. Weil in diesem Teil der Schwerpunkt des Vertrags gelegen habe, habe er europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Die Stadt Köln will sich nun mit ihrem Rechtsvertreter Dr. Stefan Hertwig und dem Bund unverzüglich mit der Europäischen Kommission in Verbindung setzen, um mögliche Konsequenzen abschätzen zu können, hieß es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung der Stadt. Die Stadt Köln war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags um den Bau der neuen Messehallen davon ausgegangen, dass solche Mietverträge nicht ausschreibungspflichtig sind. Sie stand mit ihrer Entscheidung in Übereinstimmung mit der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Rechtsauffassung, dieser Standpunkt ist im Verfahren auch von Bund und Land NRW geteilt worden, so die Stadt zu ihrer Entlastung.
Die Stadtverwaltung wird den Rat der Stadt Köln laufend über den weiteren Fortgang des Verfahrens unterrichten. Gleich heute wird sie dazu möglicherweise Gelegenheit haben, den die Fraktion Die Linke und das Kölner Bürger Bündnis haben noch am gestrigen Mittwoch bekannt gegeben, dass sie zum aktuellen Urteile eine "Aktuelle Stunde" in der heutigen Sitzung des Stadtrates beantragt haben. Die Stadt versucht indes zu beschwichtigen. Aus ihrer Sicht sei festzuhalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Bundesrepublik Deutschland als direkter Ansprechpartner im Verfahren nicht zur Debatte steht. Ein solches Zwangsgeld würde nur dann in Betracht kommen, wenn es wegen Nichterfüllung der vereinbarten Konsequenzen zu einer zweiten Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kommen würde. Die Stadt Köln wird aber mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür sorgen, dass eine derartige Situation nicht eintritt. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass die neuen Messehallen einen eminent wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Messestandorts Köln darstellen. Vor dem Vertragsschluss waren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der KölnMesse 24 potenzielle Interessenten zur Abgabe eines Finanzierungsangebots aufgefordert worden - dies allerdings nicht im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung, hieß es dazu abschließend.
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