25. 05. 2012
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Finanzvertrieb erwirkt einstweilige Verfügung gegen RBB-Redaktion
Der in Cottbus und Berlin ansässige Finanzvertrieb AFA AG hat sich in einem Urteil des Kölner Landgerichts gegen Behauptungen des RBB-Fernsehmagazins „Was!“ erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wie der Finanzdienstleister am gestrigen Mittwoch mitteilte, gilt ab sofort eine einstweilige Verfügung gegen den Sender, die unter Androhung hoher Ordnungsstrafen die weitere Verbreitung von angeblichen Falschaussagen der Redaktion verhindern will. Das Urteil der Kölner Richter erfolgte bereits am 26. Oktober, das Aktenzeichen lautet: AZ 28 O 875 t 11.
In einem Beitrag hatten die Autorinnen Margit Geßner, Margit Küpner und Gertrud Hussla unter anderem ehemaligen Geschäftspartnern des Unternehmens zu Wort kommen lassen. Dabei ging es um ein von der AFA vertriebenes Produkt der Liechtensteiner Versicherungsgesellschaft Prismalife AG. Bereits im Vorfeld hatte das klagende Unternehmen den Sender und die zuständige Redaktion darauf hingewiesen, dass man sich mit einem solchen Bericht „offenbar zum Zweck der einseitigen Interessenvertretung von Wettbewerbern der AFA AG missbrauchen lasse“, so der Wortlaut der gestrigen Presserklärung. "Wieder einmal zeigt sich, wie selbstgerecht sich das gebührenfinanzierte Fernsehen zur Desinformation einspannen lässt. Meiner Meinung nach ist das kein Journalismus mehr, sondern eine verlogene Wettbewerbsverzerrung, für die der Zuschauer auch noch rund 18 Euro pro Monat bezahlen soll", empört sich AFA-Vorstand Stefan Granel abschließend.
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