25. 05. 2012
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Flora Köln: Pächterin verliert Berufungsklage
Die
Räumungsklage der Stadt Köln gegen Flora-Pächterin Rita von Borries ist
somit (vorerst) rechtens. Die Stadt Köln war von ihrem
Erbbaurechtsvertrag zurückgetreten. Der sah vor, dass von Borries für die Nutzung der Flora der Stadt bis
31. Januar 2004 eine Kaution oder (selbstschuldnerische) Bankbürgschaft
in Höhe von 240.000 Euro übergeben sollte. Die Zahlung einer solchen
Pachtsumme blieb jedoch aus. Daraufhin forderte die Stadt die Pächterin
auf, die Flora zu räumen und erwirkte beim Landgericht (Urteil am 31.
Mai 2005) eine Räumungsklage. Gegen diese hatte von Borries Berufung
eingelegt. Das OLG sah es jedoch als erwiesen an, dass die Kündigung
weder treuwidrig noch aus anderen Gründen unstatthaft sei.
In der Flora soll ein Casino entstehen
Vielmehr habe sich die beklagte Pächterin „sehenden Auges auf ein
finanzielles Risiko eingelassen, dessen Auswirkungen ihr bereits in den
dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden Ausschreibungsunterlagen
mitgeteilt worden seien“, hieß es dazu weiter. Zudem sind die von der
Beklagten aufgerechneten Gegenansprüche mit den rückständigen
Erbbauzinsen verbraucht. Das Urteil des OLG ist noch nicht
rechtskräftig. Zwar hat das OLG eine Revision ausdrücklich nicht
zugelassen, eine so genannte „Nicht-Zulassungs-Beschwerde“ kann jedoch
noch eingelegt werden, erklärte das OLG abschließend. Anstelle des
Veranstaltungsortes Flora soll ein Casino entstehen. Eine Entscheidung
darüber ist aber noch nicht getroffen.
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