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25. 05. 2012
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Flora Köln: Pächterin verliert Berufungsklage


09.12.2005 23:00 von:


Die Räumungsklage der Stadt Köln gegen Flora-Pächterin Rita von Borries ist somit (vorerst) rechtens. Die Stadt Köln war von ihrem Erbbaurechtsvertrag zurückgetreten. Der sah vor, dass von Borries für die Nutzung der Flora der Stadt bis 31. Januar 2004 eine Kaution oder (selbstschuldnerische) Bankbürgschaft in Höhe von 240.000 Euro übergeben sollte. Die Zahlung einer solchen Pachtsumme blieb jedoch aus. Daraufhin forderte die Stadt die Pächterin auf, die Flora zu räumen und erwirkte beim Landgericht (Urteil am 31. Mai 2005)  eine Räumungsklage. Gegen diese hatte von Borries Berufung eingelegt. Das OLG sah es jedoch als erwiesen an, dass die Kündigung weder treuwidrig noch aus anderen Gründen unstatthaft sei.
   
In der Flora soll ein Casino entstehen

Vielmehr habe sich die beklagte Pächterin „sehenden Auges auf ein finanzielles Risiko eingelassen, dessen Auswirkungen ihr bereits in den dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt worden seien“, hieß es dazu weiter. Zudem sind die von der Beklagten aufgerechneten Gegenansprüche mit den rückständigen Erbbauzinsen verbraucht. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das OLG eine Revision ausdrücklich nicht zugelassen, eine so genannte „Nicht-Zulassungs-Beschwerde“ kann jedoch noch eingelegt werden, erklärte das OLG abschließend. Anstelle des Veranstaltungsortes Flora soll ein Casino entstehen. Eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht getroffen.








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