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25. 05. 2012
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Heugel zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt


12.06.2006 22:00 von:


 
  Wie das Landgericht heute bekannt gab, bestehe an der Schuld des ehemaligen SPD-Politikers „keine Zweifel“. Heugel habe sich der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Falle schuldig gemacht. Heugel wird vorgeworfen, eine Spende des Müllunternehmers Helmut Trinekens in Höhe von rund 75.000 Euro (damals 150.000 Mark) angenommen zu haben. Die Zuwendung sei Teil eines Systems von „Danke-schön“-Spenden.  
     
  Mit dem Geld wollte der damalige Amtsträger seinen aufwändigen OB-Wahlkampf im Jahr 1999 finanzieren. Zu Beginn der Verhandlungen vor dem Landgericht Mitte Mai hatten die Anwälte Heugels den Richtern Befangenheit unterstellt. Es ist anzunehmen, dass die Anwälte Heugels eine Revision des Urteils beantragen. Zuletzt hatten die Anwälte Heugels durch zahlreiche Anträge versucht, die überraschend frühe Urteilssprechung hinauszuzögern.

Sein ehemaliger Parteifreund und Ex-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Rüther wurde bereits in einem früheren Prozess in erster Instanz verurteilt. Er hatte im damaligen Prozess zu seiner Verteidigung angegeben, dass er das Geld mit Wissen und Zustimmung Heugels angenommen habe.  Dadurch erweiterte die Staatsanwaltschaft damals die Anklage gegen Rüther um den Punkt "Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die Spenden standen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Kölner Müllabfuhr, bei der Müllunternehmer Trinekens damals zum Zuge kam.  

 







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