Wie das Landgericht heute bekannt gab, bestehe an der Schuld des
ehemaligen SPD-Politikers „keine Zweifel“. Heugel habe sich der
Bestechlichkeit in einem besonders schweren Falle schuldig gemacht.
Heugel wird vorgeworfen, eine Spende des Müllunternehmers Helmut
Trinekens in Höhe von rund 75.000 Euro (damals 150.000 Mark) angenommen zu
haben. Die Zuwendung sei Teil eines Systems von „Danke-schön“-Spenden.
Mit dem Geld wollte der damalige Amtsträger seinen aufwändigen
OB-Wahlkampf im Jahr 1999 finanzieren. Zu Beginn der Verhandlungen vor
dem Landgericht Mitte Mai hatten die Anwälte Heugels den Richtern
Befangenheit unterstellt. Es ist anzunehmen, dass die Anwälte Heugels
eine Revision des Urteils beantragen. Zuletzt hatten die Anwälte
Heugels durch zahlreiche Anträge versucht, die überraschend frühe
Urteilssprechung hinauszuzögern.
Sein ehemaliger Parteifreund und Ex-Fraktionsgeschäftsführer Norbert
Rüther wurde bereits in einem früheren Prozess in erster Instanz
verurteilt. Er hatte im damaligen Prozess zu seiner Verteidigung
angegeben, dass er das Geld mit Wissen und Zustimmung Heugels
angenommen habe. Dadurch erweiterte die Staatsanwaltschaft damals die
Anklage gegen Rüther um den Punkt "Beihilfe zur Bestechlichkeit. Die
Spenden standen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Kölner
Müllabfuhr, bei der Müllunternehmer Trinekens damals zum Zuge kam.