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25. 05. 2012
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Internetverband eco begrüßt EUGH-Urteil zu Internetsperren in Belgien


27.11.2011 18:33 von:

Schlagwörter: Köln,Eco,Internetverband,2011,November,Urteil,EUGH,Internetsperren

Der in Köln ansässige Verband der Deutschen Internetwirtschaft eco hat auf ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs EUGH hingewiesen. Die Luxemburger Richter hatten in ihrem jüngsten Urteil die belgische Praxis zu Internetsperren kritisch hinterfragt und die derzeit bestehende Gesetzessituation als grundrechtswidrig zurückgewiesen. Die in Belgien angedachten Regelungen verstoßen nach Ansicht der Richter gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU). Der betroffene Betreiber Scarlet Extended SA hatte gegen die Anordnung geklagt. Das Unternehmen wollte auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße unterbinden.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Entscheidung: "Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", erklärte eco-Vorstand Oliver Süme. Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer Kommunikation verstoßen gegen die Grundrechte. Dies hat der EU-Gerichtshof eindeutig festgehalten. Ein solcher Eingriff kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird - allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlegt, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht. Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt: ein Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden.

Dies erlaubt in den Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich und von vornherein vorgesehen war. Weder müssten Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten. "Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit Sachverstand und Augenmaß entschieden hat. Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden“, so Süme abschließend.







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