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25. 05. 2012
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Kachelmann vom Landgericht Mannheim freigesprochen


31.05.2011 10:54 von:

Schlagwörter: Mannheim,Jörg Kachelmann,2011,Mai,Urteil,Freispruch,Landgericht,Beweise

Das Landgericht Mannheim hat am heutigen Dienstag das Urteil im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann gesprochen. "Freispruch aus Mangel an Beweisen", so lautete das Urteil gegen den 53-jährigen Medienmann. Selbst der vorsitzende Richter bezeichnete das Urteil als "unbefriedigend", war es doch trotz langer Monate der Anhörungen und Gutachten nicht gelungen, den genauen Hergang der vermeintlichen "schweren Vergewaltigung" zweifelsfrei nachzuweisen. Monatelang war der Prozess in Mannheim Mittelpunkt einer öffentlichen Auseinandersetzung, die intime Einblicke in das Liebesleben des Medienunternehmers erlaubte. Nach dem Uteil verließen die beiden Protagonisten das Gerichtsgebäude als Verlierer eines Prozesses, der über Monate die öffentliche Diskussion und die Titelblätter der einschlägigen Medien bestimmte.

Wie enttäuscht beide Seiten sind, machen die Äußerungen nach der Urteilsverkündigung deutlich. Während sich der Anwalt des Beklagtenseite, Rechtsanwalt Johann Schwenn, die "Verteidigerschelte" der Staatsanwaltschaft attackierte und sich über das seiner Meinung nach "befangene" Richterkollegium ausließ. Das Urteil zeige eine "Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtsprozess", legte Schwenn nach. Seinen Mandanten habe man "schäbig" behandelt, erst eine zweite Instanz musste den Haftbefehl gegen den Wettermoderator aufheben, so das Argument der Verteidigung.

Für die Staatsanwaltschaft gibt es nun die Möglichkeit, das Urteil über den Weg einer Revision anzufechten. Ob das allerdings tatsächlich eine Option ist, wollten auch die Protagonisten der Klägerseite noch nicht bestätigen. Experten erwarten jedoch eine Revision, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Prozessbeobachterin und Berichterstatterin Alice Schwarzer zeigte sich nach der Verkündung wenig überrascht. Zwar äußerte sie sich staatstragend, wenn sie den juristischen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" als rechtmäßig und notwendig bezeichnete. "Auf dieses Urteil kann Herr Kachelmann nicht stolz sein", machte die Frauenrechtlerin und Bild-Kolumnistin ihre Position deutlich. In einer ersten Stellungnahme kritisierte sie die ihrer Meinung nach "gnadenlose Presse gegen die Nebenklägerin". Der Verdacht gegen beide Prozessgegner hingegen bleibt.







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