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25. 05. 2012
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Köln-Godorf: Etappensieg für Ausbaugegner


02.09.2009 13:11 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Hafenausbau,Baustopp,Godorf,HGK,Bezirksregierung,Stadt,Z

Schon seit Jahren kämpfen die Anwohner in den südlichen Kölner Stadtteilen Godorf und Sürth um den Erhalt ihrer grünen Lungen und damit um ein Stück Aufenthaltsqualität im Kölner Süden. Lange Zeit sah es so aus, als wären ihre beständigen Proteste und Klagen fruchtlos. Aber nun hat das Kölner Verwaltungsgericht der Klage zweier Privatpersonen Recht gegeben. Die hatten inhaltliche und formelle Verstöße beim Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 2006 angemahnt. Seither befinden sie sich in einem gerichtlichen Streit mit dem für Planfeststellungsverfahren zuständigen Regierungspräsidium. Neben einer nicht restlos geklärten Zuständigkeit der Kommunalaufsicht waren es zuletzt vor allem der Hochwasser- und Lärmschutz, der von den Klägern angemahnt wurde.

Mit dem Urteil erhalten die Ausbaugegner zusätzlichen Rückenwind. So kritisierten die Richter in ihrem Urteil, dass die Bezirksregierung bei der Planfeststellung auch Genehmigungen erteilt haben, für die sie eigentlich gar nicht zuständig sind. Das sind unter anderem eisenbahnrechtliche, aber auch baurechtliche Formalien. Letztere hätten eigentlich von der Stadt Köln erteilt werden müssen, so die Richter in ihrem Urteil. Dass die Kommunalaufsicht in diesem Falle eine so genannte "Konzentrationswirkung" für sich in Anspruch nahm, entbehre aber der gesetzlichen Grundlage.

Zur inhaltlichen Korrektheit des Planfeststellungsbeschlusses machten die Richter allerdings keine Aussagen. Trotzdem folgten die Kölner Verwaltungsrichter in einem zweiten Beschluss der Auffassung der Kläger, den Bau des neuen Hafenbeckens für über 60 Millionen Euro in einem Eilverfahren unter Wahrung eines vorläufigen Rechtsschutzes untersagen zu lassen. Gegen das Urteil kann allerdings innerhalb von zwei Wochen von der Bezirksregierung und der städtischen Tochtergesellschaft HGK Hafen- und Güterverkehr AG sogar Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Das ergebe sich aus der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung, hieß es dazu weiter.







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