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25. 05. 2012
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Kölner Bürger zieht Klage gegen Kommunalwahlen zurück


09.09.2010 09:27 von:

Schlagwörter: Köln,Vewaltungsgericht,2010,Urteil,Erörterungstermin,Kommunalwahl,2009,Bürger,Ri

Die Klage eines Kölner Bürgers gegen die Kommunalwahlen des vergangenen Jahres ist zurückgezogen worden. Wie die Stadt Köln am gestrigen Mittwoch bekannt gab, hatte das Kölner Verwaltungsgericht am gleichen Tag bei einem Erörterungstermin rechtliche Erläuterungen vorgenommen. Daraufhin hatte der Kläger seine Anklage zurückgezogen. Die Verwaltungsrichter der vierten Kammer sahen in den "Versäumnissen" der Stadt keinen Wahlfehler. Das gelte auch für die festgestellten Wahlergebnisse in den Wahlbezirken 39 und 45, hieß es dazu weiter. Nach Darstellung der Stadt waren bei der Vorbereitung der Wahl durch Verschulden der Deutsche Post AG 1661 Briefwahlanträge liegen geblieben, die von den Wählern entgegen der wahlgesetzlichen Vorgaben und der Aufforderungen durch die Stadt nicht oder nicht ausreichend frankiert worden waren. Die Stadt hatte die Anträge von der Post erst am 28. August 2009, dem Freitag vor dem Wahlsonntag, erhalten, aber noch am selben Tag die Briefwahlunterlagen per Kurier zugestellt. Nach Einschätzung der Verwaltungsrichter sei der Fehler der Post allerdings nicht der Stadt zuzurechnen. Fehler von außen stehenden Dritten führen nach der Rechtsprechung unter anderem des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht zu Wahlfehlern.

Der Stadt aber könne man nichts vorwerfen. So hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Wahlamtes alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um allen Betroffenen die Ausübung des Wahlrechts noch zu ermöglichen. Ob Wählerinnen oder Wähler aufgrund der verzögerten Bearbeitung nicht gewählt haben, sei hingegen nicht feststellbar. Auch äußerten die Richter Zweifel, dass die festgestellten Mängel als erheblich eingestuft haben. Die Zahl der zu spät Informierten sei so niedrig, dass ein Einfluss auf das Wahlergebnis ausgeschlossen werden könne, so das Verwaltungsgericht abschließend.







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