25. 05. 2012
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Kölner Internetportal Spickmich erneut vor Gericht erfolgreich
Wie der Onlineanbieter am heutigen Freitag bekannt gab, wies das
Gericht die Klage ab. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht so
umfassend erläutert hat,
warum die Lehrernoten bei spickmich unter dem Schutz der
Meinungsfreiheit stehen und warum sie zu einem wünschenswerten Feedback
in der Schule führen", sagt spickmich-Initiatior Tino Keller. Im Streit
um die Tatsache, dass die Meinungen anonym von den Schülern
abgegeben werden, hat der vorsitzende Richter Michael Foos die
rechtliche Zulässigkeit in seiner Urteilsbegründung klargestellt: "Auch
Meinungen, die lediglich unter einer Emailadresse oder auch anonym im
Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit
nach Art. 5 Grundgesetz. (...) Dies bewahrt die Bewertenden gerade auch
vor
Sanktionen oder Strafen (...)", hieß es in der Urteilsbegründung.
Schulradar erfolgreich angelaufen
Zufrieden äußerten sich die Initiatoren zudem mit dem Start legte des
neuen Elternporrtals schulradar.de, das in der letzten Woche vom
spickmich-Team gestartet wurde. Eltern haben nun auch die Möglichkeit
die Schule ihrer Kinder in sechs Kategorien ("Individuelle Förderung",
"Gebäude / Ausstattung", "Lehrkräfte", "Schulleitung",
"Unterrichtsbegleitende Aktivitäten" und "Schulklima") zu bewerten und
Kommentare zu verfassen. "Auf Schulradar.de können sich Eltern ganz
unkompliziert über Schulen informieren und austauschen", erklärt
Initiator Manuel Weisbrod. Die Erfahrung in der ersten Woche bewerteten
die Verantwortlichen dabei „sehr positiv“: Nach Angaben der Initiatoren
haben bereits über 180 000 Besucher die neuen Internetseiten auf
schulradar.de besucht.
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