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25. 05. 2012
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Kölner Internetportal Spickmich erneut vor Gericht erfolgreich


17.04.2008 22:00 von:


Wie der Onlineanbieter am heutigen Freitag bekannt gab, wies das Gericht die Klage ab. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht so umfassend erläutert hat, warum die Lehrernoten bei spickmich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen und warum sie zu einem wünschenswerten Feedback in der Schule führen", sagt spickmich-Initiatior Tino Keller. Im Streit um die Tatsache, dass die Meinungen anonym von den Schülern abgegeben werden, hat der vorsitzende Richter Michael Foos die rechtliche Zulässigkeit in seiner Urteilsbegründung klargestellt: "Auch Meinungen, die lediglich unter einer Emailadresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz. (...) Dies bewahrt die Bewertenden gerade auch vor Sanktionen oder Strafen (...)", hieß es in der  Urteilsbegründung.

Schulradar erfolgreich angelaufen

Zufrieden äußerten sich die Initiatoren zudem mit dem Start legte des neuen Elternporrtals schulradar.de, das in der letzten Woche vom spickmich-Team gestartet wurde. Eltern haben nun auch die Möglichkeit die Schule ihrer Kinder in sechs Kategorien ("Individuelle Förderung", "Gebäude / Ausstattung", "Lehrkräfte", "Schulleitung", "Unterrichtsbegleitende Aktivitäten" und "Schulklima") zu bewerten und Kommentare zu verfassen. "Auf Schulradar.de können sich Eltern ganz unkompliziert über Schulen informieren und austauschen", erklärt Initiator Manuel Weisbrod. Die Erfahrung in der ersten Woche bewerteten die Verantwortlichen dabei „sehr positiv“: Nach Angaben der Initiatoren haben bereits über 180 000 Besucher die neuen Internetseiten auf schulradar.de besucht.







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