25. 05. 2012
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Kölner Landgericht gibt Internetportal Recht
Die Richter der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts haben in einem Urteil (Az: 28 O 578/09) dem Kölner Internetportalbetreiber Bilderbuch Köln Recht gegeben. Ein Kölner Hauseigentümer hatte gegen die ungefragte Veröffentlichung des Bildes seiner Immobilie auf dem Internetportal Klage eingereicht und dafür die Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Zunächst hatte der Anwalt der Klägerin eine Unterlassungserklärung verlangt. Als die Portalbetreiber darauf nicht reagierten, kam es zum Prozess. Anfang dieses Jahres entschieden dann die Kölner Richter der Argumentation der Klägerin nicht zu folgen. In ihrem Urteil (28 O 578/09 vom 13. Januar 2010) begründeten die Richter ihre Entscheidung mit folgender Erläuterung: "Durch die streitgegenständliche Veröffentlichung erfolgt weder ein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht noch steht ihr nach Abwägung ein Unterlassungsanspruch aus datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu." Das Bilderportal habe lediglich das veröffentlicht, was ohnehin im öffentlichen Raum zu sehen ist. Daher müsse der Hauseigentümer hinnehmen, dass seine Bilder im Internet veröffentlicht werden, wenn ansonsten keine weiteren Hinweise zur Identität des Eigentümers gegeben werden. Das Foto zusammen mit der Anschrift und Hausnummer reiche dafür aber nicht aus, so das Urteil der Richter.
Auch in Sachen Datenschutz gebe es keine Bedenken, die Veröffentlichung der Bild- und Adressdaten ist zulässig, weil eine Ausnahme nach § 29, Absatz 2, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelte. Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle anderer Anbieter haben. Solange keine Gesichter erkennbar oder Eigentümernamen gegen ihr ausdrückliches Einverständnis zu sehen sind, dürfte es Behörden und der Politik schwer fallen, Anbietern wie Google Street View die Erlaubnis zum Abfotografieren pauschal zu entziehen. Erst im Dezember 2009 hatte der Kölner Stadtrat auf Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich entschieden, der deutschen Tochter des US-Konzerns das Abfotografieren öffentlicher Gebäude zu untersagen. Während FDP-Ratsherr Volker Görzel damals sogar die ungefragte Überprüfung vonseiten der Versicherungskonzerne ins Spiel brachte und einen Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre feststellte, unterstützten auch SPD und Grüne den Antrag der FDP. "Viele Bürger beschleicht ein ungutes Gefühl. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist wichtig. Wir sagen: Der private Lebensraum muss geschützt werden", äußerte sich etwa Andreas Wolter von den Grünen. SPD-Mann Michael Neubert wollte dagegen die Position des Landesbeauftragten für Datenschutz stärken und warf den Liberalen politische Doppelmoral vor, unterstützten den Antrag aber trotzdem. Einzig die Christdemokraten wandten sich gegen das Ansinnen der Ratsmehrheit. "Der Antrag ist blanker Unsinn. Das zeigt, dass sie von der Materie überhaupt keine Ahnung haben", so CDU-Ratsherr Ralph Elster. Er verwies auf eine damals aktuelle Ausstellung des Kölner Fotografen August Sander. Eine solche Ausstellung, die Fotografien des historischen Köln zeigt, wäre nach dem Willen der heutigen Ratsmehrheit gar nicht möglich gewesen, wandte der CDU-Politiker abschließend ein.
Kommentar
Ein Hoch auf die Gewaltenteilung. Angesichts der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und dem Recht auf Veröffentlichung, haben die Kölner Richter eine weise Entscheidung getroffen. Sie zeigt aber zugleich auch, wie wichtig in diesem Lande eine unabhängige Justiz bleibt. Die Mehrheit des Kölner Stadtrats wollte auf ihrer Dezember-Sitzung nicht anderes als einen generellen Maulkorb für die Medien. Geschäftsmodelle wie Bilderbuch Köln und andere Startups wären demnach nicht möglich. Wer Google Streetviews auf diese Weise ausschließen will, macht es auch Kölner Internet-Startups unmöglich, entsprechende Bilder zu veröffentlichen. Angesichts der Bemühungen, Köln zur Internethauptstadt des Landes machen zu wollen, ist der Beschluss der Ratsmehrheit von damals in der Tat mehr als absurd.
Richtig ist, dass die individuellen Persönlichkeitsrechte in diesem Lande einen hohen Stellenwert genießen. So hat nach wie vor jede Person ein Recht an seinem eigenen Bild. Wer sein Bild nicht in einer Zeitung oder einem Internetportal sehen will, kann sich dagegen wehren, notfalls auch vor Gericht. Das ist aber schon längst Gesetz, Beschlüsse wie des Stadtrates aus dem Dezember vergangenen Jahres aber zeigen eine fatale Tendenz der Politiker zu populären Entscheidungen. Dass es zukünftig verboten sein soll, Gebäude im öffentlichen Raum im Internet zu veröffentlichen, wäre ein geradezu absurder Versuch, sich vor den Folgen der Internet-Evolution zu schützen. Wie die Kölner Richter nun entschieden, hat dieser Ratsbeschluss vor Gericht in seiner Pauschalität keinen Bestand.
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