25. 05. 2012
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Kölner Landgericht untersagt Germanwings-Werbung
Die Kölner Lufthansa-Tochter Germanwings muss ihre Werbeversprechen in Teilen korrigieren. Das hat zu Wochenbeginn das Kölner Landgericht per einstweiliger Verfügung angeordnet. Die Änderungen gelten für die besonders günstigen Flüge, der die "Günstig-Airline" anbietet. Im nun entschiedenen Fall hatten die Werbeexperten des Unternehmens die seit Anfang dieses Jahres geltende Luftverkehrsabgabe herausgerechnet und lediglich mit einem Sternchen und einer Fußnote erwähnt.
Das aber stieß auf die Kritik der zuständigen Kölner Richter am Landgericht. Die bezeichneten diese Form der Werbung als "irreführend" und fordern Korrektur. Mit einer einstweiligen Verfügung untersagten sie der Fluggesellschaft, die seit Anfang 2011 geltende neue Steuer aus den Preisen herauszurechnen, wie der Antragsteller am Montag ausführte. Die Kritik gilt für Flugangebote, für die mit dem Preis "ab 9,99 Euro" geworben wurde. Wettbewerbsschützer kritisieren, dass aus den Angebotspreisen die obligatorischen Steuern in den Preis eingerechnet werden müssen, hieß es dazu abschließend. Aufgrund ihrer Preispolitik und der Konzentration auf preissensible Kundschaft, sind die Billigfluggesellschaft besonders hart durch die eingeführte Luftfahrtsteuer getroffen.
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