25. 05. 2012
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Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Verwaltungspraxis zur Sexsteuer
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied über insgesamt fünf Klagen
gegen die Kölner Vergnügungssteuersatzung, die seit ihrem Inkrafttreten
im Jahr 2004 auch „sexuelle Vergünstigungen“ und Sex-Clubs zur Zahlung
einer kommunalen Abgabe verpflichtet. Alle vier Klagen, die sich mit
der Steuerpflicht von „Sex-Clubs“ beschäftigte, wurden von den Richtern
zu Gunsten der Stadt Köln entschieden. Die fünfte Klage bezog sich auf
die Steuerpflicht von Betreibern entsprechender Etablissements, die
Räume an Prostituierte vermieten.
Hier äußerte das Verwaltungsgericht
in zwei Punkten Kritik an der ursprünglichen Satzungsformulierung. Die
wird jedoch seit Jahren in der Verwaltungspraxis modifiziert angewandt,
wie das Presseamt der Stadt bestätigte. Die von der Stadt Köln jetzt
ausgeübte Praxis der Steuererhebung ist auch nach Auffassung des
Verwaltungsgerichtes rechtmäßig und nicht zu beanstanden, hieß es dazu
weiter. Das Gericht rügte allerdings die ursprüngliche pauschale monatliche
Steuererhebung. Der ursprüngliche Pauschalmaßstab von 150 Euro je
Prostituierter und angefangenem Kalendermonat wurde bereits ab dem 1.
Januar 2006 in der Verwaltungspraxis geändert. So wird je Kalendertag 6
Euro je Prostituierte erhoben. Wenn nicht ausdrücklich weniger
Arbeitstage im Kalendermonat nachgewiesen werden, gelten 25 Arbeitstage
als Berechnungsgrundlage. In dem vorliegenden Fall hatte die
Vermieterin keinerlei Angaben zu den vier an Prostituierte vermietete
Zimmern gemacht.
Die Einnahmen aus dieser Kommunalsteuer zeigen dabei einen steigenden
Trend. Insgesamt hat die Stadt Köln im Jahr 2004 rund 631.000 Euro
durch die so genannte „Sexsteuer“ eingenommen. Im folgenden
Haushaltsjahr 2005 wurden bereits 823.804, im vergangenen Jahr dann
853.866 in den städtischen Haushalt überführt. Für dieses Jahr rechnet
die Stadt Köln mit einer Einnahme in Höhe von rund einer Million Euro.
Die Stadt Köln hatte die neue Steuerart nach langer Debatte aus Gründen
der so genannten Steuergerechtigkeit eingeführt.
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