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25. 05. 2012
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Kölner Verwaltungsgericht verbietet Aufstockung


24.08.2011 19:16 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,2011,August,Urteil,Verwaltungsgericht,Denkmalschutz,Kaym

Die geplante Aufstockung der beiden Wohngebäude Gereonshof 4-6 und Geronskloster 22 von drei auf vier Vollgeschosse sowie weitere Aufbauten auf dem Dach verstoßen gegen den "denkmalrechtlichten Umgebungsschutz". So lautet zumindest das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, dass in dieser Woche bekannt wurde (AZ: 4 K 3146/10). Die Romanische Kirche St. Gereon sein ein "herausragendes Kulturdenkmal", eine Aufstockung in unmittelbarer Nähe stellt eine Verletzung der Gemeinde als Eigentümerin des Denkmals dar, so das Urteil der Kölner Verwaltungsrichter. Die Stadtkonservatorin Dr. Renate Kaymer hatte die Aufstockung zuvor gebilligt, der Stadtrat anschließend die Baugenehmigung für die Erhöhung genehmigt. Trotz des Urteils will die Stadt offenbar an der Erhöhung der Umgebungsgebäude festhalten und in die Berufung gehen. Die hatte das Kölner Gericht aufgrund der Bedeutung des Projekts zugelassen.

Während das Urteil für die Stadtkonservatorin eher als Niederlage bezeichnet werden kann, nahm der ehrenvorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins Haus & Grund, Hanns Schaefer, das Urteil "mit Freude" zur Kenntnis. "Es ist eine Schande, wie die Stadt Köln mit ihrem kulturellen Erbe umgeht. Es zeugt auch von einem gehörigen Maß Arroganz, wenn man sämtlichen Sachverstand, wie z. B. den Landeskonservator für dumm erklärt, und jegliches Gefühl für die Geschichte dieser Stadt vermissen lässt", empörte sich Schaefer in einer bereits am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Besonders die Stadtkonservatorin selbst steht dabei im Fokus der Kritik Schaefers. In der Stadtverwaltung benötige man Menschen mit Mut, die den Interessen der Investoren an möglichen großen und hohen Baukörpern im Umfeld von Denkmälern die Stirn bieten. "Einen solchen Mut scheint die Stadtkonservatorin nicht zu haben und damit sei sie in dieser Position untragbar", so die Kritik des Haus & Grund-Ehrenvorsitzenden weiter.

Schaefer zog dabei eine Parallele zur ursprünglich geplanten Bebauung des Quartiers am Waidmarkt. Dort sollte zunächst das von vielen als Bausünde bezeichnete Hochhaus des ehemaligen Polizeipräsidiums eigentlich als Baukörper erhalten bleiben. Als der Investor jedoch aufgrund des Sanierungsaufwands statt der Sanierung vorschlug, das alte Hochhaus gegen ein neues zu ersetzen, regte sich geballter Unmut. Auch damals schaltete sich der Haus- und Grundbesitzerverein früh in die Debatte ein. Damals folgte die Mehrheit des Stadtrats der Kritik und unterband die weiteren Planungen des Investors. Nach kurzer Zeit präsentierte der Investor Plan B, der tatsächlich die Quadratur des Kreises ermöglichte. Dank einer Neuordnung der Baufelder und der damit gewonnenen intensiveren Ausnutzung des Grundstücks gelang es, das Projekt nun als Blockrandbebauung zu realisieren. Aber auch dieses Projekts wurde vom Denkmalschutz nicht beanstandet. Die politische Verantwortung dafür sieht Schaefer beim Stadtoberhaupt. Roters habe es nicht verstanden, "die Schätze der ihm anvertrauten Stadt zu schützen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das seiner inneren Überzeugung entsprechen würde", so Schaefer abschließend.







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