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25. 05. 2012
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Landgericht bestätigt Urteil gegen Moskau Team Inkasso


13.05.2008 05:58 von:


Grimmige Gestalten mit Tatoos, kugelsicheren Westen und schwarzer Arbeitskleidung sollten zahlungsunwillige Schuldnern davon überzeugen, doch ihre überfälligen Rechnungen zu begleichen. Doch bereits seit 2006 bröckelt der Ruhm des Unternehmens. Bereits mehrfach urteilten untere Gerichte gegen das Unternehmen. So entschied bereits 2005 das Amtsgericht Celle, dass ein Inkasso-Unternehmen, das Forderungen ohne Erlaubnis eintreibt, ordnungswidrig handelt. Das Berliner Amtsgericht Pankow/Weißensee entschied sogar, dass „Kunden“ des Inkassobüros ihre gezahlten Geldbeträge zurückfordern konnten. Seit Ende 2006 ist Hoyer wegen Nötigung in 21 Fällen zudem rechtskräftig vorbestraft.

Mit der Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 18. März dieses Jahres (Az: 33 O 390/06) werden nun die wettbewerbsrechtlichen Urteile gegen das Inkassounternehmen bestätigt. Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung erläuterte, ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten „ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“. Daher sei das Urteil gegen ITM rechtskräftig.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat bereits seit längerer Zeit den juristischen Kampf gegen die Firma aufgenommen. Mit der nun bestätigten Unterlassungsklage hat der Verband erneut gegen das Unternehmen Recht bekommen. Verbandspräsident Wolfgang Spitz begrüßte den Richterspruch. „Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern“, erklärte Spitz unter Hinweis auf die berufsrechtlichen Richtlinien der Inkasso-Branche.







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