25. 05. 2012
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Landgericht bestätigt Urteil gegen Moskau Team Inkasso
Grimmige Gestalten mit Tatoos, kugelsicheren Westen und schwarzer
Arbeitskleidung sollten zahlungsunwillige Schuldnern davon überzeugen,
doch ihre überfälligen Rechnungen zu begleichen. Doch bereits seit 2006
bröckelt der Ruhm des Unternehmens. Bereits mehrfach urteilten untere
Gerichte gegen das Unternehmen. So entschied bereits 2005 das
Amtsgericht Celle, dass ein Inkasso-Unternehmen, das Forderungen ohne
Erlaubnis eintreibt, ordnungswidrig handelt. Das Berliner Amtsgericht
Pankow/Weißensee entschied sogar, dass „Kunden“ des Inkassobüros ihre
gezahlten Geldbeträge zurückfordern konnten. Seit Ende 2006 ist Hoyer
wegen Nötigung in 21 Fällen zudem rechtskräftig vorbestraft.
Mit der Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 18. März dieses Jahres
(Az: 33 O 390/06) werden nun die wettbewerbsrechtlichen Urteile gegen
das Inkassounternehmen bestätigt. Wie das Gericht in seiner
Urteilsbegründung erläuterte, ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten
„ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt
oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“. Daher sei das Urteil
gegen ITM rechtskräftig.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat bereits seit
längerer Zeit den juristischen Kampf gegen die Firma aufgenommen. Mit
der nun bestätigten Unterlassungsklage hat der Verband erneut gegen das
Unternehmen Recht bekommen. Verbandspräsident Wolfgang Spitz begrüßte
den Richterspruch. „Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die
unter Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen den
Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern“, erklärte Spitz
unter Hinweis auf die berufsrechtlichen Richtlinien der Inkasso-Branche.
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