25. 05. 2012
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Landgericht Köln: Bewährungsstrafen für Heugel und Rüther
Rüther erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von 18, Heugel sogar 21 Monaten.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass beide SPD-Kommunalpolitiker
eine Barspende des Müllunternehmers Hellmut Trienekens angenommen. Die
Spende für den damaligen Oberbürgermeister-Wahlkampf 1999 betrug
150.000 Mark, Fraktionschef Rüther soll von Heugel gezielt mit der
Beschaffung der Spende beauftragt worden sein.
Im Juni 2006 war Heugel schon einmal verurteilt worden. Doch das
damalige Urteil, dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, wurde wegen
Verfahrensfehler zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder
aufgehoben. Das erste Urteil des Kölner Landgerichts gegen Rüther wurde
bereits im Sommer 2006 vom BGH wieder einkassiert. Nach der ersten
Hauptverhandlung verurteilten die Richter den ehemaligen
SPD-Fraktionschef zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Hier wiedersprach der BGH der Auffassung, Rüther habe damals als
Amtsträger gehandelt habe.
Das nun gesprochene Urteil kommt den
Anträgen der Staatsanwaltschaft relativ nahe. Die hatte für Heugel zwei
und für Rüther eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert. Die
Verteidigung der beiden Ex-Kommunalpolitiker hatte erneut Freisprüche
gefordert. In beiden Fällen sollten die Spenden den Widerstand der
damals stärksten Ratsfraktion gegen die Teilprivatisierung der
Abfallentsorgung reduzieren helfen. Das aber war nach Einschätzung des
Vorsitzenden Richters Klaus Bieber eher nicht der Fall, allerdings
hätten sie durch das Anwerben der Spenden genau diesen Eindruck erweckt
und damit die „Schwelle zur Strafbarkeit“ überschritten, wie die
Richter urteilten.
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