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25. 05. 2012
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Landgericht Köln: Bewährungsstrafen für Heugel und Rüther


07.08.2008 22:00 von:

Schlagwörter: SPD,Spendenskandal,Landgericht,Köln,Klaus Heugel,Norbert Rüther

Rüther erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von 18, Heugel sogar 21 Monaten.   Die Richter sahen es als erwiesen an, dass beide SPD-Kommunalpolitiker eine Barspende des Müllunternehmers Hellmut Trienekens angenommen. Die Spende für den damaligen Oberbürgermeister-Wahlkampf 1999 betrug 150.000 Mark, Fraktionschef Rüther soll von Heugel gezielt mit der Beschaffung der Spende beauftragt worden sein.

Im Juni 2006 war Heugel schon einmal verurteilt worden. Doch das damalige Urteil, dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, wurde wegen Verfahrensfehler zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder aufgehoben. Das erste Urteil des Kölner Landgerichts gegen Rüther wurde bereits im Sommer 2006 vom BGH wieder einkassiert. Nach der ersten Hauptverhandlung verurteilten die Richter den ehemaligen SPD-Fraktionschef zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Hier wiedersprach der BGH der Auffassung, Rüther habe damals als Amtsträger gehandelt habe.

Das nun gesprochene Urteil kommt den Anträgen der Staatsanwaltschaft relativ nahe. Die hatte für Heugel zwei und für Rüther eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung der beiden Ex-Kommunalpolitiker hatte erneut Freisprüche gefordert. In beiden Fällen sollten die Spenden den Widerstand der damals stärksten Ratsfraktion gegen die Teilprivatisierung der Abfallentsorgung reduzieren helfen. Das aber war nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Klaus Bieber eher nicht der Fall, allerdings hätten sie durch das Anwerben der Spenden genau diesen Eindruck erweckt und damit die „Schwelle zur Strafbarkeit“ überschritten, wie die Richter urteilten.







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