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25. 05. 2012
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Landgericht Köln: Entscheidung zu Messehallen vertagt


12.01.2011 13:57 von:

Schlagwörter: Köln,Landgericht,2011,Vertagung,Messehallen,Streit,Esch-Fonds,Stadt,Kölnmesse,Pr

In dem laufenden Prozess zwischen dem Eigentümer der Nordhallen auf dem Gelände der Kölnmesse, einer Fondsgesellschaft des Initiators Josef Esch, und der Stadt Köln ist am gestrigen Dienstag vom Landgericht verschoben worden. Wichtige Unterlagen seien dem Gericht erst kurz vor dem gestrigen Verhandlungstermin nachgereicht worden, so die Begründung der Richter. Auch wenn in der Sache noch keine Entscheidung gefallen ist, war der gestrige Tag vor Gericht für die Stadt nicht ohne bemerkenswerte Wendung. Wie die Stadtverwaltung nach der Vertagung offiziell bekannt gab, scheinen die Richter eher der Rechtsauffassung der Stadt folgen zu wollen. So hatte das Gericht der Klägerin angedeutet, den "Urkundenprozess" aufzugeben. Daraufhin hatte der Vertreter der Klägerseite um Vertagung gebeten. Als nächster Termin setzten die Richter den 22. März kommenden Jahres fest.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Stadt entschieden, in Folge eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Mietzahlungen an die Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR, ein Fonds der Troisdorfer Esch-Gruppe, auszusetzen. Daraufhin reichte der Eigentümer der neuen Messehallen Klage ein, um die Ansprüche auf Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses für die letzten drei Monate des vergangenen Jahres abzudecken. Der Mietvertrag war vonseiten der Stadt Köln bereits im Juli vergangenen Jahres gekündigt worden. Nun müsse die Gegenseite anhand von Dokumenten ("Urkunden") den Nachweis erbringen, dass der Anspruch tatsächlich besteht. Die Kölnmesse GmbH unterstützt als städtisches Beteiligungsunternehmen die Position der Stadtverwaltung.

Nach Darstellung der Stadtverwaltung geht es in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor allem um die Frage, ob der zwischen der Stadt Köln und dem Esch-Fonds über die vier neuen Messehallen vereinbarte Mietvertrag von Anfang an nichtig war oder jedenfalls von einer der beiden Parteien wirksam gekündigt wurde. Der Mietvertrag könnte unwirksam sein, wenn der vereinbarte Mietzins über dem Marktzins liegt und damit eine europarechtliche unzulässige "Begünstigung" gegenüber dem Esch-Fonds im Vergleich zu seinen Wettbewerbern enthält. Gegenstand des Verfahrens ist weiter die Frage, ob die Stadt Köln im Juli 2010 zu einer Kündigung berechtigt war, nachdem der Europäische Gerichtshof festgestellt hatte, dass der Vertrag nicht direkt mit dem Esch-Fonds hätte abgeschlossen werden dürfen, sondern hätte ausgeschrieben werden müssen, hieß es dazu abschließend. Pro Jahr wurde nach der alten Regelung ein jährlicher Mietzins von mehr als 20 Millionen Euro vereinbart. Ab 2012 sollte demnach die Stadt für den Fall eintreten, dass die Kölnmesse die Mietzinsen nicht aus eigener Kraft zu leisten imstande war.







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