Wetter

Boersen News





Köln Nachrichten Neu


zum Archiv ->

Köln Nachrichten bei Twitter





25. 05. 2012
Seite drucken

Landgericht Köln: Klage der Leihgeber abgewiesen


16.03.2010 22:39 von:

Schlagwörter: Köln,Landgericht,Leihgeber,Archiveinsturz,2010,Urteil,Zivilkammer

Die fünfte Zivilkammer des Landgerichts Köln hat drei Klagen von Leihgebern gegen die Stadt Köln abgewiesen. Die Kläger hatten Materialien dem Historischen Archiv zur Verwahrung gegeben. In ihrer Klage wollten sie von dem Gericht feststellen lassen, dass die Stadt für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig ist. Außerdem wollten die drei Leihgeber die Herausgabe der ihnen gehörenden Archivalien einklagen. Das hat das Landgericht am heutigen Dienstag bekannt gegeben. In ihrer Klage hatten die Leihgeber argumentiert, die Stadt habe ihre Obhutspflicht vernachlässigt. Schon vor dem Einsturz gab es zahlreiche Anzeichen, wie zum Beispiel Setzungsrisse, die auf einen bevorstehenden Einsturz hingewiesen haben. Eine Äußerung der Archivleiterin diente den Klägern als Beweis ihres Verdachts diente. Bereits einen Monat zuvor hätte das Gebäude geräumt werden müssen, so die Kläger weiter. "Die Verwahrungsverträge seien gekündigt, deswegen müssten die noch vorhandenen Bestände an die Kläger herausgegeben bzw. umgehend für Auswertungs- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden", hieß es dazu in der heutigen Pressemitteilung des Gerichts.

Eine Pflichtverletzung konnten die Richter der fünften Zivilkammer allerdings nicht feststellen können. Nach Meinung der Richter habe es keine Auffälligkeiten gegeben, insofern sei der Stadt auch keine Fahrlässigkeit im Sinne der Kläger vorzuwerfen. Aus diesem Grund war die Stadt auch nicht verpflichtet, das Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über diese Gefahr zu informieren. Mehrere Untersuchungen haben nach Meinung der Richter überdies gezeigt, dass die festgestellten Setzungen im Gebäude innerhalb der vorgeschriebenen Normwerte lagen. Zuletzt habe man das noch knapp einen Monat vor dem Einsturz festgestellt, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Untersuchungen des städtischen Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft sowie durch unabhängige Gutachter kamen zu dem gleichen Ergebnis. Im November 2008 hatte man an dem Gebäude festgestellt, dass Mörtel abgeplatzt war. Auch das von den Klägern zitierte Interview mit der Archivleiterin habe die Argumentation der Kläger nicht stützen können. Dr. Bettina Schmidt-Czaia habe lediglich auf die notwendige Renovierung ihres Archivs hingewiesen, auch sie selbst sei von der Standsicherheit ausgegangen. Insofern sei dieser Aspekt nicht geeignet, daraus einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren, so die Richter weiter.

Nicht einmal einen Anspruch auf Herausgabe bzw. Bereitstellung lasse sich damit nicht hinreichend begründen. Davon unabhängig sei die Frage zu beantworten, ob die Verträge zwischen den Leihgebern und der Stadt wirksam gekündigt wurden. Die Forderung nach Herausgebe der verliehenen Archivgüter sei angesichts der derzeitigen "Gesamtumstände zur Bergung, Sichtung und Restaurierung des Archivmaterials sowie des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands" schlicht nicht zumutbar. Die Urteile, die am heutigen Dienstag verkündet wurden, tragen die Aktenzeichen 5 O 257/09; 5 O 299/09 und 5 O 300/09. Alle drei Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann innerhalb einer Frist von einem Monat Berufung eingelegt werden. Das Urteil wird in rund zwei Wochen auf der Internetseite: www.nrwe.de





Artikel Service
plugin.tt_news ERROR:
No code given



Köln Nachrichten - das topaktuelle Newsportal fü Köln und die Region
Köln Nachrichten - developed with TYPO3 by beuse und beuse